Wirtschaftsmediation in Ungarn

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 07.04.2009

Wirtschaftliche Konflikte durch Mediation zu lösen ist ein besonderes Anliegen Deutsch-Ungarischen Industrie- und Handelskammer (DUIHK) in Budapest. Karin Bachmann berichtet in der Wiener Zeitung von den besonderen Anstrengungen der DUIHK Budapest, die eine eigene Mediationsausbildung anbietet und einen Pool von zertifizierten Mediatoren mit unterschiedlichen Schwerpunkten bereithält. "Mediation ist in den meisten postsozialistischen Transformationsstaaten ein gängiges Verfahren zur Entlastung der oft hoffnungslos überlasteten Gerichte" berichtet die WZ.

Die bisherigen Erfahrungen mit Wirtschaftsmediation der DUIHK zeigen, dass die Verfahren in der Regel nach ein bis zwei Sitzungen abgeschlossen sind. Als besonders vorteilhaft wird empfunden, dass die Konflikte durch Mediation schnell und kostengünstig abgeschlossen werden können. Wird der Konflikt auf Vermittlung der DUIHK in einer Mediation gelöst, fallen nur die Kosten des Mediators an. Die DUIHK selbst erhebt keine Gebühren. Die Unternehmen empfinden es außerdem als vorteilhaft, dass die Mediation nicht öffentlich ist und deshalb kein Imageverlust durch öffentliche Berichterstattung zu befürchten ist. Als nachteilig wird wahrgenommen, dass die ungarische Rechtsordnung zu Anforderungen an die Qualifikation der Vermittler in Streitigkeiten, zu denen auch die Mediatoren zählen, nur für allgemeine Angaben macht. Dies sei auch ein Grund dafür, dass keine Statistiken über den Einsatz von Wirtschaftsmediatoren gibt. Dazu ist allerdings anzumerken, dass es zur Qualifikation von Schlichtern und Schiedsrichtern und Mediatoren in Deutschland auch keine gesetzlichen Regelungen gibt und dies von den Schlichtern und Schiedsrichtern nicht als negativ empfunden wird.

Sehr interessant ist die Information, dass nach der Zivilprozessordnung in Ungarn eine Klageschrift bereits seit einiger Zeit zwingend den Zusatz enthalten muss, ob vor Klageerhebung ein Mediationsverfahren stattgefunden hat.

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