Bundesrat fordert deutlichere Stärkung der Rechte der Opfer im Strafprozess

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 07.04.2009 

Der besondere Grad der Schutzbedürftigkeit der Opfer muss zum Maßstab der Berechtigung zur Nebenklage werden, fordert der Bundesrat vom 03.04.2009  in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (Zweites Opferrechtsreformgesetz), den die  Bundesregierung vorgelegt hat. Bedenken hat die Länderkammer hinsichtlich der Kostenverteilung, die gegenwärtig den Ländern die Kosten für den Opferanwalt auferlegt.

Keine Nebenklageberechtigung bei Beleidigung

Körperverletzungsdelikte sollen nach Ansicht des Bunsesrates dann zum Anschluss berechtigen, wenn die Tat zu schweren Folgen beim Opfer geführt hat. Bei Beleidigungsdelikten, die typischerweise nicht besonders schwerwiegend seien, sei eine Nebenklageberechtigung dagegen nicht angezeigt. Der Bundesrat regt zudem an, die Erscheinens- und Aussagepflicht für Zeugen auch auf polizeiliche Vernehmungen auszuweiten. Zum effektiveren Schutz der Zeugen könnte in der Anklageschrift auf detaillierte Angaben zur ladungsfähigen Anschrift verzichtet werden.

Weiterführende Links

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren - 2. Opferrechtsreformgesetz (BR-Drs. 178/09)

Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 178/1/09) und dazugehöriger Beschluss des Bundesrats (BR-Drs. 178/09(B))

Zweites Gesetz zur Reform des Opferrechts auf den Weg gebracht, NJW-Spezial 2009, 186

Sommerfeld, Die Adhäsionsentscheidung im Strafbefehl bald doch möglich!(?), ZRP 2008, 258

Wenske, Weiterer Ausbau der Verletztenrechte? - Über zweifelhafte verfassungsgerichtliche Begehrlichkeiten, NStZ 2008, 434

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