Mit dem Auto zum Termin!

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 26.03.2009

Welches Verkehrsmittel der Anwalt für den Weg von seinem Kanzlei- oder Wohnsitz zum Gerichtsort unter kostenerstattungsrechtlichen Gesichtspunkten wählen darf, ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. So hat das OLG Celle sich im Beschluss vom 16.01.2009 - 2 W 15/09 - mit der Frage beschäftigt, ab wann eine Bahnfahrt in der 1. Klasse zulässig ist, und das OLG Saarbrücken im Beschluss vom 09.01.2009 - 5 W 284/08 -, ab wann Flugreisekosten, jedenfalls in der Economy Class, erstattungsfähig sind. In einer weiteren Entscheidung hat das OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.01.2009 - 5 W 262/08 - weitergehend entschieden, dass der Anwalt grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden kann, ob er eine Geschäftsreise mit dem eigenen Pkw durchführen will. In den Grenzen des Missbrauchs braucht er grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die Benutzung eines anderen Verkehrsmittels billiger wäre.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen