"Emmely" zieht nach Karlsruhe

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 25.03.2009

Barbara E., deren Arbeitsverhältnis wegen Unterschlagung zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt worden war (siehe BeckBlog vom 2.2.2009 und vom 24.2.2009), zieht vor das BVerfG. Das erklärte ihr Anwalt nach einem Bericht von SPIEGEL Online heute. Gleichzeitig hat er Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das LAG Berlin-Brandenburg eingelegt. Der Weg vor das BVerfG ist notwendig, um den innerstaatlichen Rechtsweg zu erschöpfen. Bereits wiederholt hatte die unter ihrem Kosenamen "Emmely" bekannte Barbara E. erklärt, bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen. Dessen Anrufung ist aber nur zulässig, wenn alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe, einschließlich der Verfassungsbeschwerde, erfolglos ausgeschöpft worden sind.

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3 Kommentare

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Der Weg vor das BVerfG ist notwendig, um den innerstaatlichen Rechtsweg zu erschöpfen.

Der Satz ist schon ein wenig mißverständlich, weil der innerstaatliche Rechtsweg ja zuvor die Revision zum BAG beinhaltet. Auch die Statements direkt nach der LAG-Entscheidung klangen sehr danach, dass man direkt VB erheben wolle und nur sekundär die Nichtzulassungsbeschwerde erwäge. Technisch ist es aber doch genau anders. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird erhoben und wegen der Unklarheit über deren Erfolg, d.h. die Möglichkeit der Revision, wird die VB zeitgleich erhoben, um eine Verfristung zu vermeiden.

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Die Prozessstrategie bereitet auch mir Kopfzerbrechen. Die Revision war vom LAG nicht zugelassen worden. Das Bundesverfassungsgericht verlangt aber - auf Grundlage des BVerfGG - grundsätzlich auch, dass Nichtzulassungsbeschwerden eingereicht werden, um den Rechtsweg auszuschöpfen. Erst in jüngerer Zeit hat man das in Karlsruhe relativiert, "offensichtlich" aussichtslose Nichtzulassungsbeschwerden müssen nicht eingereicht werden. Ist die VB also nicht zu früh? Muss man nicht auch schizophren argumentieren - vor dem BAG den Erfolg der NZB herbeischreiben, dem BVerfG aber verkaufen, sie sei "offensichtlich" ohne Aussichten? Ich habe mich das in meinem Beitrag im Blog www.reuter-arbeitsrecht.de gefragt. Eine echte Antwort, die mir die Prozesstrategie verständlich macht, finde ich aber nicht.

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