USA: Kein Anspruch nach allgemeinem Kartellrecht bei DSL Price Squeezing

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 25.02.2009
Rechtsgebiete: USADSLTelekommunikationsrecht|2082 Aufrufe

Der US Supreme Court hier in Washington hat heute wichtige eine Entscheidung zur Frage veröffentlicht, ob und inwieweit Ansprüche aus wettbewerbeswidrigen Verhalten auf das allgemeine US-Kartellrecht (§2 Sherman Act) gestützt werden können oder ob der Telecommunications Act für solche Streitigkeiten abschließendes Recht (lex specialis) ist. In der Sache ging es darum, ob AT&T von den Wettbewerbern zu hohe Großhandelspreise (Wholesale Rates) für den DSL Zugang verlangte, was nach Aussage der Wettbewerber zu einem sog. Price Squeezing führe. Insbesondere ging den Wettbewerbern um die Reichweite der US Leitentscheidung „Trinko" (540 U.S. 398, 410), nach der im Telekommunikationsbereich allgemeine kartellrechtliche Ansprüche nach dem US Sherman Act grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Das höchste US-Gericht entschied heute, dass das Verhalten des Incumbents AT&T (Heraufsetzen der Großhandelspreise bei gleichzeitigem Herabsetzen der Endkundenpreise) nicht unter den Sherman Act falle und von den Wettbewerbern nicht als allgemeine Wettbewerbsverletzung gerügt werden könne. Der Kernsatz lautet: „[A] firm with no antitrust duty to deal in the wholesale market has no obligation to deal under terms and conditions favorable to its competitors." Das Gericht argumentiert u.a., es sei für die Gerichte „fast unmöglich, […] einen adäquaten Maßstab zwischen den Großhandels- und den Endkundenpreisen festzulegen." Anders läge der Fall, wenn AT&T den Wettbewerbern keinen DSL-Zugang gewährt hätte. Dann käme ein kartellrechtlicher Anspruch in Frage. Die Einzelheiten der einstimmig ergangenen Entscheidung bedürfen der weiteren Analyse.

Link: Pacific Bell v. Linkline -- Docket Number 07-512  http://www.supremecourtus.gov/opinions/08pdf/07-512.pdf

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