Stefan Aust siegt in Sachen "Mord-Version" gegen den früheren RAF-Ermittler und jetzigen Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 18.02.2009

Aus den verschiedensten Anlässen stellte ich im vergangenen Jahr  immer wieder Meldungen ein, die sich auf die RAF beschäftgt haben. Hierzu gehört auch das Urteil des LG Hamburg (Az. 324 O 828/08; mir ist nicht bekannt, ob die Entscheidung schon rechtskräftig ist), mit dem eine einstweilige Verfügung vom vergangenen Oktober bestätigt wird:

Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt und ehemalige Bundesanwalt Klaus Pflieger darf nicht mehr behaupten, Stefan Aust habe in seinen Büchern und im SPIEGEL "die Vermutung geäußert, die Stammheimer Häftlinge seien von staatlicher Seite ermordet worden." Außerdem wird ihm die Behauptung verboten, Aust sei "nur deshalb plötzlich von seiner Mord-Version abgerückt und auf die staatliche Seite gewechselt, weil aus der RAF heraus die Selbstmorde bestätigt worden sind."

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3 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Kollge v. Heintschel-Heinegg,

es ist weitgehend nur noch von zeitgeschichtlichem Interesse, aber wenn man sich nur kurz die damalige Gemütslage vor Augen hält, war die Vorstellung, der Staat habe bei der Selbsttötung der inhaftierten Terroristen auf irgendeine Art "geholfen", genauso abwegig oder naheliegend wie die Vorstellung, es sei möglich, ausgerechnet in die damals bestgesicherte (!) Justizvollzugsabteilung mehrere (!) funktionierende Schusswaffen (!) einzuschmuggeln und den damals als gefährlichste Terroristen geltenden Gefangenen zugänglich zu machen und außerdem habe eine von den Gefangenen dort selbst installierte Gegensprechanlage (!) existiert. Beide Vorstellungen waren unglaublich, aber eine Version musste ja wahr sein. Nicht verwunderlich, dass entspr. Spekulationen Raum griffen. Der Verdacht, die Gefangenen seien abgehört worden und man habe den Suizid zugelassen, obwohl man ihn verhindern konnte, steht im Übrigen ja nach wie vor im Raum.
Dass sich Pflieger und Aust 30 Jahre später darum streiten, ob Aust bestimmte Vermutungen geäußert hat, ist schon fast wieder witzig.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller

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Lieber Herr Kollege Müller,

nicht der Streit zwischen den beiden Kontrahenten war es, der mich zu dem Blogeintrag veranlasste, sondern dass es nach wie vor ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit der RAF gibt. Die RAF ist ein so wichtiger Teil deutscher Nachkriegsgeschichte, dass so wenig Fragen wie möglich offen bleiben sollten.

Für mich persönlich sind noch zu viele wichtige Fragen offen, zumal was die Tätigkeit der Geheimdienste und des Verfassungsschutzes betrifft. Von dem, was Michael Buback in seinem Buch "Der zweite Tod meines Vaters" schreibt, mal ganz abgesehen. Deshalb nehme ich solche Meldungen auf.

Dahinter steht nach wie vor die zentrale wie aktuelle Frage, wie reagiert der Staat auf terroristische Herausforderungen? Gerade in diesem Bereich ist der Rechtsstaat ist sehr fragil. Dies immer wieder in Erinnerung zu bringen, ist mir ein Anliegen.

Beste Grüsse
Bernd von Heintschel-Heinegg

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Sehr geehrter Herr Clausen,

es wäre wichtig, die von Ihnen angesprochenen "richtigen Fragen" zu diskutieren. Können Sie die aus Ihrer Sicht zentrale(n) Frage(n) hier zur Diskussion stellen? 

Beste Grüsse

Bernd von Heintschel-Heinegg  

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