Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz in der nächsten Legislaturperiode?

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 16.02.2009

Deutsche Bahn, Deutsche Telekom und Lidl haben es geschafft: Das von den Gewerkschaften seit vielen Jahren geforderte Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz ist jetzt in greifbare Nähe gerückt. Nach den Skandalen der letzten Wochen und Monate um heimlich gefilmte Mitarbeiter, die Kontrolle telefonischer Verbindungsdaten und den massenhaften Kontodatenabgleich (siehe schon BeckBlog vom 27.03.2008 und vom 03.02.2009) ist jetzt auch die Politik aktiv geworden.

Innenmninister Schäuble ließ nach einem Spitzengespräch mit Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände am 16.02.2009 erkennen, dass es wohl ein zweistufiges Gesetzgebungsverfahren geben werde: Noch in dieser Legislaturperiode solle im BDSG "klargestellt" werden, dass das Gesetz auch für Unternehmen gelte. Nach der Bundestagswahl wolle man dann ein eigenständiges Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz in Angriff nehmen. "Eine seriöse Gesetzgebung kann die vielen Fragen nicht in wenigen Wochen lösen, daher waren sich alle Beteiligten einig, dass wir keinen Schnellschuss machen", sagte Schäuble nach dem Treffen in Berlin.

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