Vorratsdatenspeicherung: Entschädigung immer noch nicht in trockenen Tüchern

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 13.02.2009

Immer noch kein Ende der Saga um die "angemesse" Entschädigung für die unfreiwilligen Hilfssheriff-Dienste der TK-Anbieter bei der Vorratsdatenspeicherung und bei der Übermittlung von TK-Daten zur Strafverfolgung: Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem vom Bundestag beschlossenen TK-Entschädigungsneuordnungsgesetz die Zustimmung verweigert und den Vermittlungsausschuss angerufen. Mit anderen Worten: Die Länder wollen die Zeche nicht (voll) zahlen.

Eine solche Anrufung des Vermittlungsausschusses ist gem. Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes auch dann möglich, wenn - wie bei diesem Gesetz - eine Zustimmung der Länder nicht zwingend erforderlich ist.

In seinem Beschluss zur Anrufung des Vermittlungsausschusses hat der Bundesrat die Regelungen zu benennen, mit denen er nicht einverstanden ist. Nur zu diesen Vorschriften ist es dann dem Vermittlungsausschuss erlaubt, Änderungen zu beschließen. Beim TK-EntschNeuOG hat der Bundesrat sehr detaillierte Kritikpunkte und eigene Änderungsvorschläge nebst Begründung beschlossen. Diese beinhalten vor allem konkrete Forderungen zur Absenkung der einzelnen Pauschalen.
Quelle: BR-DrS  Beschluss 17/09 vom 13.02.09

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen