Ich find`s gut: Transportgenehmigung für eigene Tiertransporte eines Landwirts

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 11.02.2009

Lange dauernde Tiertrasporte erhitzen oft die Gemüter. I.d.R. denkt man hier an Tierhändler und -transporteure. Diese müssen daher einen besonderen Befähigungsnachweis zum Tiertransport besitzen.  Aber auch der Landwirt, der seine eigenen Tiere weit (mehr als 65 km) transportiert bedarf einer solchen Erlaubnis, so das VG Koblenz, Urteil vom 20.01.2009 - 2 K 498/08.KO - vgl beck-aktuell:

Sachverhalt: Der Kläger bewirtschaftet als Landwirtschaftsmeister einen eigenen Betrieb im Westerwald. Da er bisweilen seine Tiere über längere Strecken transportiert, beantragte er die hierfür nach EU-Recht erforderliche Genehmigung. Deren Erteilung lehnte der Westerwaldkreis ab, da der Landwirt weder an einer entsprechenden Ausbildung teilgenommen noch die sich daran anschließende Prüfung abgelegt habe. Hiergegen klagte der Landwirt.

 

Das VG dazu:

Die Versagung der Genehmigung war laut Gericht nicht zu beanstanden. Denn auch ein Landwirt, der seine eigenen Tiere transportiere, brauche einen Befähigungsnachweis zum Tiertransport. Die im Jahr 1974 abgeschlossene Ausbildung des Klägers als Landwirtschaftsmeister reiche nicht aus. Denn sie umfasse schon aus zeitlicher Sicht nicht die nach den europarechtlichen Vorschriften geforderten technischen und administrativen Aspekte zum Schutz von Tieren bei deren Transport. Dies sei nach der EG-Verordnung aber zwingende Voraussetzung für die Erteilung der beantragten Transportgenehmigung.

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen