Bundesregierung will das Recht der Untersuchungshaft anpassen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 09.02.2009

Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der Föderalismusreform den Gesetzentwurf zur Änderung des Untersuchungshaftrechts (BT-Drs 16/11644) vorgelegt, der eine Neufassung des § 119 StPO vorsieht.

Seit September 2006 haben die Bundesländer die alleinige Gesetzgebungskompetenz für das Recht des Untersuchungshaftvollzugs; in Niedersachsen gilt bereits seit 1.1.2008 ein entsprechendes Gesetz. Der Bund kann allerdings weiterhin das gerichtliche Verfahren regeln. Dazu gehört laut Gesetzentwurf die Regelung der Untersuchungshaft selbst, einschließlich der Voraussetzungen, unter denen sie angeordnet werden kann und ihrer Dauer. Außerdem umfasst seien Regelungen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sicherstellen sollen.

Der Entwurf sieht vor, dass die durch die in der Untersuchungshaftvollzugsordnung genannten Beschränkungen in den Gesetzeswortlaut des § 119 StPO aufgenommen werden. Änderungen zur bisherigen Rechtslage seien damit aber nicht verbunden.

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