Es war doch kein Nadelbaum: Französisches Gericht verbietet getarnten Sendemast

von Dr. Michael Karger, veröffentlicht am 07.02.2009

Über einen etwas bizarr anmutenden Fall berichtet Spiegel-Netzwelt: Der französische Mobilfunkanbieter Bouygues Telecom hatte in einem Wohngebiet eine große Sendeantenne errichtet und diese als Nadelbaum getarnt. Offensichtlich war die Tarnung nicht gut genug: Die Anwohner klagten und gewannen jetzt in 2. Instanz vor dem Cour d'Appel de Versailles. Das Urteil ist schon im Netz zu finden (hier kann man sein Französisch testen). Offensichtlich wurde der Klage stattgegeben, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass von dem Sendemasten Risiken ausgehen. Die Kläger mussten also nicht - wie vor deutschen Gerichten - eine Gesundheitsgefährdung/-beeintächtigung nachweisen. Zu den Reaktionen berichtet Le Monde: "L'Association française rançaise des opérateurs mobiles (AFOM) a exprimé "sa surprise et sa perplexité". Die Relais-Antenne muss jetzt abgebaut werden.

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1 Kommentar

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Tatsächlich kurios...und Sie haben Recht, zum Test des Französichen gut geeignet. Während ich mit meinem verbliebenen Schulfranzösisch den Text aus Le Monde noch ganz gut verstehe, musste ich beim Originalurteil aufgeben :-)))

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