Nach dem Datenschutzproblem noch ein Web 2.0-Problem: Bahn mahnt Blogger von netzpolitik.org wegen Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ab

von Dr. Michael Karger, veröffentlicht am 03.02.2009

Der aufziehende Sturm in der Blogosphäre ist schon spürbar: Wie heise online und Spiegel Online melden, hat die Deutsche Bahn AG den Betreiber des Blog netzpolitik.org wegen Verstosses gegen § 17 UWG, §§ 823, 826 BGB abgemahnt. Markus Beckedahl hatte ein internes Memo über eine Besprechung zwischen Aufsichtsbehörde und Unternehmen ins Netz gestellt - ein Dokument, aus dem in der Tat sensible Interna zum Thema Mitarbeiterüberwachung herauszulesen sind. Ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht, kann dahingestellt bleiben, da jedenfalls das mit ihr verfolgte Ziel (das Memo aus dem Verkehr und aus der Diskussion zu ziehen) nicht mehr ereicht werden kann: Im Web erhalten entsprechende Aktionen in Sekundenschnelle (Stichwort: Twitter) eine enorme Publizität und die Interna sind für immer öffentlich.

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6 Kommentare

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Der Focus bezeichnet das Vorgehen der Bahn zutreffend vor allem als "PR-Desaster". Ein weiteres, oder schon wieder - möchte man sagen.

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Wie läuft das in größeren Organisationen mit eigener Rechtsabteilung eigentlich genau ab? Wird da bei Abmahnungen im Vorfeld nicht der Auswirkung auf die Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt? Berät sich die Rechtsabteilung bei solchen Aktionen nicht standardmäßig mit der PR-Abteilung oder mit dem Vorstand?

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