Wertaddition bei Klage auf Zahlung restlicher Betriebskosten und Widerklage auf Rückzahlung der Vorauszahlungen

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 30.01.2009

Mit zu den für einen Anwalt arbeitsintensivsten Verfahren gehören Streitigkeiten um Betriebskostenabrechnungen. Eine Streitwertfestsetzung, die dem anwaltlichen Arbeitsaufwand zumindest ansatzweise Rechnung trägt, ist daher unabdingbar. Zutreffend hat das OLG Düsseldorf im Beschluss vom 11.11.2008 - 10 W 114/08 - entschieden, dass dann, wenn der Vermieter mit der Klage die Zahlung der nach Abzug der Vorauszahlungen des Mieters sich in der erstellten Jahresabrechnung zu seinen Gunsten ergebenden Nachforderung begehrt und der Mieter widerklagend die Rückzahlung sämtlicher die abgerechnete Periode betreffenden Vorauszahlungen verlangt, wirtschaftlich gesehen die gesamte Betriebskostenabrechnung, eingeschlossen die geleisteten Vorauszahlungen, in Streit steht und wertmäßig den Gegenstand des Rechtsstreits bildet, so dass die Streitwerte von Klage und Widerklage zusammenzurechnen sind.

 

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