Präsidentin des BAG fordert eigenes Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 30.01.2009
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtDatenschutzBAGIngrid Schmidt|2187 Aufrufe

Die Präsidentin des BAG, Ingrid Schmidt, hat sich auf der jährlichen Pressekonferenz des Gerichts in Erfurt für ein eigenes Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer ausgesprochen. Das Bundesdatenschutzgesetz gebe Arbeitsrichtern schon auf einfache alltägliche Fragen des betrieblichen Datenschutzes keine hinreichende Auskunft. Als Beispiel nannte Frau Schmidt die Einrichtung betrieblicher E-Mail-Adressen mit dem vollen Namen der Angestellten. "Braucht man dafür eine Betriebsvereinbarung oder nicht?", fragte Frau Schmidt. Ähnliche Schwierigkeiten hätten die Richter mit der Videoüberwachung oder der Kontrolle von Telefonaten. "Die meisten Arbeitgeber wollen sich rechtstreu verhalten", sagte Frau Schmidt. "Und derzeit fehlt ihnen dafür die Rechtssicherheit." Angesichts der allgemeinen Empörung über die jüngst bekanntgewordenen massiven Überwachungs- und Ausspähaktionen bei großen Discountern und der Bahn AG könnte man sich vorstellen, dass die Formulierung klarerer Grenzen auch von der Politik als Handlungsauftrag verstanden wird.

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