Online Marketing geplant? Aktualisierte eco Richtlinie leistet erste Hilfe
von , veröffentlicht am 28.01.2009Rechtsgebiete: DatenschutzImpressum3055AbsenderBGH NJW 2008E-Mail-Kampagneecoeco Richtlinie für zulässiges Online-MarketingOnline-MarketingOpt-inOpt-outPaybackUWGVerband der deutschen InternetwirtschaftInformationsrechtIT-RechtUrheber- und Medienrecht1|3091 Aufrufe
Die Payback-Entscheidung des BGH vom Juli 2008 (NJW 2008, 3055) hat gezeigt, wie schnell man sich beim Online-Marketing in den Fallstricken des Wettbewerbsrechts und des Datenschutzrechts verheddern kann. Ein E-Mail-Marketing Projekt will rechtlich und technisch gut durchdacht sein. Klassische Fragen:
- Liegt eine wirksame Einwilligung der Empfänger vor?
- Weiss der Empfänger eigentlich, in was er eingewilligt hat?
- Gibt es einen Hinweis auf die Abbestellmöglichkeit?
- Erhält der Empfänger eine E-Mailbestätigung für seine Einwilligung?
- Ist der Betreff irreführend?
- Ist der Absender klar erkennbar ?
- Entspricht das Impressum den gesetzlichen Anforderungen?
Hierzu hat der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco jetzt in dritter Auflage "Leitlinien für die Praxis" vorgelegt, die eine "erste Hilfe" für Unternehmen sein sollen. Lesenswert, mit zahlreichen Praxisbeispielen und Checklisten.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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1 Kommentar
Kommentare als Feed abonnierenGeorg S. kommentiert am Permanenter Link
Lesenswert zum Impressum (speziell dort Teil 1, da mit vielen Urteilen versehen):
http://www.netz-id.de/impressumspflicht-bei-webseiten/