Freiwillige MPU als Top-Tipp zur Vermeidung einer strafrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 31.12.2008

"Verkehrspsychologische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Fahreignung" ist ein Themenkomlex, an den sich Verkehrsrichter (und Staatsanwälte) oft nicht richtig herantrauen. Es besteht hier ein großes Misstrauen, dass sich der Beschuldigte durch solche Maßnahmen nur "herauskauft/herausredet". Dabei sind etwa in § 70 FeV derartige Maßnahmen anerkannt als solche, die die Ungeeignetheit (im Rahmen der verwaltungsrechtlichen Prüfung der Eignung) entfallen lassen können. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das Absolvieren einer freiwilligen MPU. In SVR 2008, 471 finden sich hierzu zwei Entscheidungen:

  • Amtsgericht Reinbek, Urteil vom 15. 9. 2008 – 2 Ds 760 Js 22035/08 (257/08) 
  • Amtsgericht Pinneberg, Urteil vom 13. 2. 2008 – 33 Ds 302 Js 23702/07 (118/07)

In beiden Fällen lag die BAK unter 1,6 Promille (1,29 und 1,48 Promille) - beidemal wurde wegen einer freiwillig erfolgreich (!) absolvierten MPU von der Fahrerlaubnisentziehung abgesehen!  Zu ergänzen ist, dass die Fahrer jeweils im Verfahren 5 Monate wegen eine vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung auf ihren Führerschein verzichten mussten.

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