VG Köln: DTAG muss dynamische IP-Adressen und Anschlussinhaber nennen

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 18.12.2008

Das VG Köln hat eine Pressemitteilung zu einem aktuellen Gerichtsbeschluss zu einem Antrag der DTAG gegen Verfügungen der BNetzA herausgegeben (Az. 21 L 1398/08):

Im Kern heisst es in der Mitteilung: " Die Telekom bleibt verpflichtet, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden Auskünfte über Inhaber eines Internetanschlusses mit „dynamischen" IP-Adressen zu erteilen. Einen im September 2008 beim Verwaltungsgericht Köln gestellten Eilantrag mit dem Ziel, diese Verpflichtung vorerst auszusetzen, lehnte das Gericht mit einem heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss ab...."

Gibt es Stellungnahmen zu dieser Entscheidung?

Das Gericht führt laut der Meldung u.a. aus, dass "dass die aufgeworfenen Rechtsfragen offen seien und im gerichtlichen Eilverfahren nicht abschließend geklärt werden könnten. Bis zu einer endgültigen Klärung überwiege aber das öffentliche Interesse an der Auskunftserteilung, weil angesichts der zunehmenden Bedeutung der Kommunikation über das Internet anderenfalls eine effektive Strafverfolgung und die effektive Abwehr für Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich erschwert würden."

Quelle: http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/pressemitteilungen/20_081218/index.php

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3 Kommentare

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Uih, das ist aber krass. War es nicht die DTAG (damals), die in Darmstadt einen Einlauf dafür bekommen hat, Daten herauszugeben? (Fall i.V.m. Heise-Forum)

Aber ich frage mich: Warum speichert die T-Com überhaupt noch Daten jenseits der Abrechnungsrelevanz? DA würde ich den Hebel ansetzen und sagen: Wir haben nix!

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@Matthias: Wegen § 100 TKG aus Gründen der Systemsicherheit (Spam-Schleudern, Bot-Clients, anderer Unfug). Die so gespeicherten Daten können nach Auffassung der Bundesnetzagentur über § 113 TKG abgefragt werden.

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M.E. bringt diese Eilentscheidung nichts Neues, weil die "aufgeworfenen Rechtsfragen" in der Tat "offen" sind und das VG Köln dazu (hoffentlich) erst in der Hauptsacheentscheidung Stellung nehmen wird. Die Folgefrage ist dann, welche Auswirkungen die Entscheidung - pro oder contra § 113 TKG - auf andere Rechtsbereiche (insb. StPO) haben wird...

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