Charta des digitalen Datenschutzes: Im Netz gibt es kein Vergessen

von Dr. Michael Karger, veröffentlicht am 21.11.2008

Wie heise online berichtet, hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar anlässlich des 3. Nationalen IT-Gipfels eine "Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit" vorgeschlagen. In der interaktiven Online-Welt werde der Einzelne von Nutzer zum "Netzbürger" mit unveräußerlichen Rechten.

Die zehn Punkte umfassende Charta geht aber nicht nur auf Rechte, sondern auch auf die Verantwortung des Einzelnen ein. In Punkt 8 heißt es dazu: "Wer das Internet in Anspruch nimmt und dabei Informationen preisgibt, muss sich der Folgen bewusst sein, denn im Netz gibt es kein Vergessen." Dieser Ansatz ist richtig, denn man muß sich wundern, welche Informationen die Nutzer heute im Internet freiwillig von sich preisgeben - Stichwort z.B. "Soziale Netzwerke".

Gerade jungen Nutzern fehlt oft völlig das Problembewußtsein. Deshalb heißt es in Punkt 9: "Die Bildungseinrichtungen – vom Kindergarten, über die Hochschule bis zur Erwachsenenbildung – sind gehalten, allen Generationen das nötige Rüstzeug für einen verantwortungsbewussten Umgang mit neuen Technologien zur Verfügung zu stellen." Internet-Training schon im Kindergarten? Jedenfalls in der Schule sollte damit begonnen werden. Wie man das macht? Z.B. online an einer Datenparty teilnehmen.

Schließlich fordert die Charta auch eine Opt-Out-Möglichkeit für alle diejenigen, die lieber in der realen Welt bleiben wollen und die virtuelle Welt scheuen - Punkt 10: "Auch in einer zunehmend von Technik geprägten Welt gibt es Menschen, die aus guten Gründen elektronische Dienste nicht in Anspruch nehmen. Ihre Entscheidung ist zu respektieren und darf nicht zu Benachteiligungen führen." 

Die Charta versteht sich als Diskussionsvorschlag. Beiträge sind unter charta@bfdi.bund.de willkommen.

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