Der Bundestag wird voraussichtlich am 12. November 2008 das BKA-Gesetz verabschieden

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 07.11.2008

Die noch offenen Streitfragen zu den geplanten neuen Befugnissen für das Bundeskriminalamt (BKA) sind in der Koalition beigelegt. Die besonders umstrittene Online-Durchsuchung wird bis Ende 2020 befristet.

  • Weg frei für Änderungen

Die zusätzlichen Kompetenzen für das BKA waren 2006 mit der Föderalismusreform vereinbart worden. Erstmals soll das BKA nicht nur für die Strafverfolgung, sondern auch für die Abwehr terroristischer Gefahren zuständig werden. Wegen der Online-Durchsuchung konnten sich die Koalitionspartner lange nicht einigen. Erst nach der Entscheidung des BVerfG kam es zu einem Kompromiss. Nach der ersten Lesung waren von Seiten der SPD weitere Änderungswünsche laut geworden. Die Opposition lehnt das Gesetz ab. Der Bundestag wird das BKA-Gesetz voraussichtlich 12.11.2008 verabschieden.

  • Der Kompromiss: Richtervorbehalt und zweistufiges Verfahren

Die Änderungsanträge von Union und SPD sehen bei der Online-Durchsuchung von Computern verdächtiger Personen ein zweistufiges Verfahren zur Sicherung der Privatsphäre vor. Die Durchsuchung muss ein Richter anordnen. Bei der Online-Durchsuchung muss sichergestellt werden, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht verletzt wird. Diese Überprüfung soll nicht wie bisher vorgesehen von nur zwei BKA-Beamten, sondern zusätzlich vom unabhängigen Datenschutzbeauftragten des BKA vorgenommen werden.

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5 Kommentare

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Gibt es den Kabinettsentwurf denn schon? Heise hat ja bereits vor zwei Tagen über die Verabschiedung im Kabinett berichtet, aber was sich außer den angesprochenen Punkten noch konkret geändert haben soll ist bislang leider nicht nachvollziehbar ...

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Mein Kommentar mit den Links hängt noch in der Moderation,
da ich nicht weiß wie lange, schauen Sie mal bei Netzpolitik.org vorbei.

MfG

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