Kfz-Steuer: So macht man aus einem zu schweren Geländewagen einen PKW!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 06.11.2008

Eigentlich ist das Steuerrecht nicht Bloggegenstand. Jetzt hat der BFH mit Urteil vom 01.10.2008 - Az.: II R 63/07 - (Meldung bei: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 5. November 2008) aber gerade einen Fall entschieden, der auch irgendwie Bezug zum Verkehrsrecht hat und zudem auch für Nichtsteuerrechtler interessant ist: Geländewagen beziehungsweise Kombinationskraftwagen sind unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung nach europäischem Gemeinschaftsrecht kraftfahrzeugsteuerrechtlich regelmäßig als Personenkraftwagen zu behandeln.

Zugrundeliegender Sachverhalt:

Die Klägerin war Halterin eines «Toyota Typ J7 Landcruiser». Sie hatte das zulässige Gesamtgewicht von ursprünglich 2.805 Kilogramm ohne technische Änderungen auf 2.399 Kilogramm abgelastet. Das Finanzamt hatte daraufhin das Fahrzeug als Personenkraftwagen (Pkw) behandelt und die Kraftfahrzeugsteuer emissionsbezogen nach Hubraum festgesetzt. Die Klägerin war demgegenüber der Auffassung, nach europäischem Gemeinschaftsrecht handele es sich um ein «anderes Fahrzeug» im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG), das nach Gewicht zu besteuern sei.

Der BFH hierzu:

Da Geländewagen wie Kombinationskraftwagen vom Hersteller zur Personenbeförderung konzipiert seien und sich nach Bauart, Einrichtung und äußerem Erscheinungsbild nicht von einem Pkw unterschieden, sind sie kraftfahrzeugsteuerrechtlich regelmäßig Pkw. Dies gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 Tonnen bereits für die Zeit vor dem 01.05.2005; für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen, die bis 30.04.2005 als Lkw nach Gewicht zu besteuern gewesen seien, erst ab 01.05.2005.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Die Leute wollen überall sparen. Wer nicht wagt der nicht gewinnt. In diesem Fall gings leider in die Hose. Wobei Geländewagen in unseren Breitegraden zu 99% wie ganz normale Kfz genutzt werden.

0

Kommentar hinzufügen