Jugendpornographieverbot seit 05.November in Kraft

von Prof. Dr. Marc Liesching, veröffentlicht am 06.11.2008

Das umstrittene Strafverbot von Jugendpornographie nach § 184c StGB ist seit dem 05. November 2008 in Kraft. Nach Ratifizierung durch den Bundespräsidenten wurde das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie im Bundesgesetzblatt 2008, Teil I, S. 2149 ff. veröffentlicht.

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30 Kommentare

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Ich kann die Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen nur begrüßen. Endlich ist der Gesetzgeber aktiv geworden und hat mit der neuen Regelung in § 184 c StGB eine Grundlage zur strafrechtlichen Sanktionierung von derart abscheulichen Missbrauchsfällen geschaffen, in denen Kinder bzw. Jugendliche für pornographische Seiten ausgenutzt werden. Auch die Veröffentlichung von pornographischen Fotos, die Erwachsene, aber dennoch sehr jung aussehende Darsteller zeigt, sind eine sittliche Gefährdung für Kinder und Jugendliche, da sich gerade potentielle Sexualstraftäter hiervon erregt und in ihrer sexuellen Neigung zu sehr jungen Mädchen oder Jungen bestätigt fühlen können. Aus diesem Grund kann ich nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage des Hustler-Verlag gegen die Vorschrift von § 184 c StGB abweisen wird. Ich halte es für angemessen und legitim, dass der Hustler Verlag wie auch andere pornograhische Verlage zum sittlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen, sich diesen Eingriff in ihre Grundrechte gefallen lassen müssen. Diese Einschränkung ist auch angemessen,denn wenn man im Wege der praktischen Konkordanz beide Rechtspositionen untereinander abwägt, wird man hier wohl zu dem Ergebnis kommen, dass der Hustler-Verlag, wie auch diverse andere pornographische Verlage in Zukunft auf Fotos mit Scheinminderjährigen zugunsten der Prävention und Bekämpfung von Kindesmissbrauch verzichten müssen.

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Die Meinung von Frau Konersmann teile ich natürlich absolut nicht !!

Die bis zum 4.11. gültige Fassung des Sexualstrafrechts ist doch bis dahin von allen LKAs verteidigt worden.

Selbstverständlich auch von den Sonderermittlungstellen "KP". Weshalb jetzt also dieser Meinungsumschwung ?

Auch in persönlichen Gesprächen hatte ich den Eindruck, daß diese § als vernünftig angesehen werden.

Jetzt diese drastische Überreaktion des Gesetzgebers, die durch kein Forschungsergebnis verifiziert werden kann.
In Wirklichkeit geht es doch Frau Konersmann um das Verbot der Pornographie in toto, aber weder um Kinder- noch um Jugendschutz.

Da ist Alice Schwarzer in ihrer Forderung, alle Pornokonsumenten zu kriminalisieren, wenigstens ehrlicher.

Frau Konersmann hält diese Gesetzesdeform für nötig, weil der Gesetzgeber damit eine:

"strafrechtliche Sanktionierung von derart abscheulichen Missbrauchsfällen geschaffen (hat), in denen Kinder bzw. Jugendliche für pornographische Seiten ausgenutzt werden."

Nur war ja der sexuelle Mißbrauch an Kindern, sowie KP, schon immer strafbar. Seit 1993 sogar der Besitz.

Kommerzielle Pornographie mit Jugendlichen wurde in D ja nie offiziell produziert, da viele andere § dem entgegenstanden.

Es gab auch keine abscheulichen Mißbrauchsfälle in der JP.
Zumindest nicht in den NL und DK.
Es gab in der heterosexuellen JP überhaupt keine Mißbrauchsfälle, nur ein halbes Dutzend Verstöße in der homosexuellen JP. Die sind auch vor Gericht geahndet worden. Denn dies war schon nach dem alten holländischem Strafrecht möglich, welches die sexuelle Selbstbestimmung von Jugendlichen ins Zentrum rückte, nicht deren sexuelle Entmündigung.

Ich habe mich mit vielen Darstellerinnen aus Kopenhagen und Amsterdam unterhalten ( alle waren mind. 15, bzw. 16 ), keine hat sich ausgenutzt oder schlecht behandelt gefühlt.
Ganz im Gegenteil.

Dieses § ergibt schon deshalb keinen Sinn, weil sexuelle Aktivitäten Jugendlicher weiterhin legal sind und auch die Strafmündigkeit bei 14 bleibt. Man kann nicht Filmaufnahmen legaler sexueller Aktivitäten verbieten, die Privatklausel ist nicht praktikabel, genausowenig wie man Jugendliche für sexuell unmündig erklärt, ansonsten aber weiterhin für voll strafmündig.

Von A-Z ergibt diese Reform keinen Sinn.

Oder man müßte Sex unter 18 völlig verbieten und alle "Minderjährigen" unter 18 rechtlich wie Kinder behandeln.

( So wird wahrscheinlich dann die Sexualstrafrechtsreform 2013 aussehen, die eine weitere "Rechtslücke" schließt )

Frau Konersmann behauptet:

"Auch die Veröffentlichung von pornographischen Fotos, die Erwachsene, aber dennoch sehr jung aussehende Darsteller zeigt, sind eine sittliche Gefährdung für Kinder und Jugendliche, da sich gerade potentielle Sexualstraftäter hiervon erregt und in ihrer sexuellen Neigung zu sehr jungen Mädchen oder Jungen bestätigt fühlen können."

Tatsächlich ist die kompensatorische Wirkung von Pornographie längst erwiesen. Die Begründung des Herrn Kauder für dieses § war ja auch, daß man mit JP keinen "Nachahmungseffekt" schaffen will. Nur ist ja die "Nachahmung" legal ! Jugendliche dürfen weiterhin Sex haben, auch mit Erwachsenen. Wo liegt dann die Gefahr einer "Nachahmung" ? Eine sittliche Gefährdung für Jugendliche liegt eher in diesem § und unrealistisch hohen Altersgrenzen.

Weshalb Kinder durch "Scheinminderjährige" in Pornos gefährdet werden, leuchtet mir überhaupt nicht ein. Pädophile interessieren sich weder für Jugendliche noch für "Scheinminderjährige". Kinder selbst sollten von Pornographie sowieso ferngehalten werden.

Frau Konersmann meint, die Pornoproduzenten (...)

"zum sittlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen, sich diesen Eingriff in ihre Grundrechte gefallen lassen müssen."

Nur wird ja auch in die Grundrechte von Jugendlichen eingegriffen. Aber auch in die Grundrechte von Erwachsenen. In meine Grundrechte wird auch eingegriffen, sowie in die Grundrechte meiner Freundinnen, die schockiert sind, daß ihre Filme jetzt in den Bereich der Schwerstkriminalität geschoben werden.

Ich möchte noch einmal daran erinnern, daß die Altersgrenzen von 15 und 16, NACH dem Verbot von KP in DK und in den NL festgesetzt worden sind.

Der letzte Satz macht mich dann doch fast sprachlos:

"auf Fotos mit Scheinminderjährigen zugunsten der Prävention und Bekämpfung von Kindesmissbrauch verzichten müssen."

Was haben denn jung aussehende 18-jährige, ja sogar 15-17 jährige Jugendliche, mit der Bekämpfung des "Kindesmissbrauchs" zutun ?

Manchmal lese ich auf der Seite der holländischen Pädophilen mit, die sind bei uns leider recht gut organisiert, die achten auch ganz genau darauf, daß sie sich an die § halten, die lachen sich über diese EU Reform kaputt, denn davon sind sie überhaupt nicht betroffen.

Sie haben keinerlei sexuelles Interesse an Jugendlichen, sonst wären sie ja nicht pädophil.

Während es in den NL und DK doch einen größeren Widerstand, sowohl in der Polizei, als aber auch im "Rechtsapparat" gegen diese EU Deform gibt, wird in D alles möglichst geräuschlos umgesetzt.

Nur diesmal werden auch sehr viele Gegner von KP auf der Anklagebank sitzen, während die Chance für Pädokriminelle immer geringer wird, daß sie gefasst werden. Denn Polizei und Justiz werden unter der Flut an JP, oder was sie dafür halten, völlig zusammenbrechen.

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Sehr geehrte Frau Kaiser,

wenn ich Ihren Kommentar so lese, habe ich den Eindruck Sie sehen oder wollen die Porno-Szene nur durch eine rosa-rote Brille sehen. Für Sie ist das Geschäft mit Pornographie anscheinend ein heiliger Bereich, wo alles legitim und völlig ungezwungen verläuft. Ihnen geht es nur um das Vergnügen, um Sex, Sex und nochmals Sex und das möglichst frei und ohne jegliche Altersbegrenzungen. Aber man muss die Welt nun einmal so sehen wie sie ist. Die Erhebung der Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre, soll junge Menschen davor bewahren, sich zu früh und überlegt für solche Nacktbilder, an die sich jeder Notgeiler hochziehen kann, herzugeben. Auf der anderen Seite haben Sie wohl noch nie bedacht, dass es Darstller gibt, die wie 16 Jahre wirken, in Wahrheit aber 12-jährige Kinder sind, die für solche "Drecksfotos" nur auf reifer aussehend geschminkt wurden. Durch den Verbot von "Scheinminderjährigen", kann die Polizei bei möglichen Verdachtsfällen endlich aktiv werden und aufklären, ob sich hinter dem jungen Gesicht nicht sogar ein 12-jähriges Mädchen verbirgt. Mir geht es ganz und gar nicht darum Pornographie gänzlich zu verbieten. Wer 18 Jahre alt ist und reif wirkt, soll doch so viele Filmchen drehen wie sie oder er will. Außerdem verbietet die neue Regelung jungen Leuten nicht gänzlich ihr Sexualleben. Bikini-Fotos in Jugendmagazinen sind weiterhin erlaubt und Sex zwischen jungen Leuten auch. Es geht nur darum Sex gegen Bezahlung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen zu verbieten und zu verhindern. In der Jugend macht man oft Dinge, die man später bereut, um so besser, dass der Staat hier auf junge Leute unter 18 Jahren mit diesem neuen Gesetz schützend die Hand hält, um derart überhitzte Handlungen abzufangen. Zudem bewahrt man sie so auch vor einem frühzeitigen Abgleiten in die Prostitution.

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Weiter so Frau Konersmann. Endlich schreibt mal einer die Wahrheit und sagt diesen Befürwortern von Pornos mit jungen Leuten, wo der Weg lang geht. So jemanden wie Sie, der schlagfertig argumentieren kann, brauchen wir in der Politik. Leider hat Österreich mit Jörg Haider, so jemanden verloren.

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Ich frage mich, wie es zu der Abkehr der bekannten Strafrechts-Dogmatik und den Konzepten von Sozialschädlichkeit und Rechtsgüterschutz als Voraussetzungen für Strafbarkeit kommt.

Falls Sie diese Konzepte für überflüssig oder überholt halten, könnten Sie -analog- auch Homosexualität oder eine beliebig hohe Schutzaltersgrenze bis zur Volljährigkeit wieder ins Strafgesetzbuch zurückschreiben.

Ich frage mich, welche Funktion und Aufgabe Sie dem Strafrecht in einem Rechtstaat zumessen. Teilen Sie denn die Ansicht, wonach strafrechtliche Sanktionierung die "Ultima Ratio des Sozialstaats" sein soll? Falls ja, wo sind denn in diesen Deliktsbereichen dann die primae, secundae und tertiae rationes?

Ein 16jähriger kann sich seine religiöse Konfession aussuchen, in Grenzen unternehmerisch tätig werden, heiraten, straffällig werden und zu zehnjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden.
Und natürlich darf er im Sinne der positiven sexuellen Selbstbestimmung sexuell tun und lassen, was er möchte.

Und seine Eltern haben einen Erziehungsauftrag bis zu seiner Volljährigkeit (und praktisch auch oft darüber hinaus)!

Und dieser Junge Mensch soll eines Schutzes bedürfen, bei der Frage, ob er sexuelle Handlungen vor einer Kamera ausführt, es es gegen Bezahlung oder einfach, weil es ihm Spaß macht?

Welches spezifische Rechtsgut möchten Sie denn mit der Norm schützen? Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung entfällt ja wohl.

In seinem abweichenden Votum zum Inzest-Urteil hat der Richter Hassemer mit Bedauern darauf hingewiesen, dass der Senat die "strafrechtliche Rechtsgutslehre [...] nur mit spitzen Fingern anfasst". Genau das scheint mir auch hier der Fall zu sein. Ein Abstraktes Gefährdungs-Delikt, bei dem die Gefährdung nicht nachvollziehbar ist.

Die diskutierten staatlichen Strafvorschriften greifen, wie schon in einem früheren Posting erklärt, massiv in das elterliche Erziehungsprivileg ein. Der Gesetzgeber tut so, als gäbe es keine Erziehungsberechtigten, als wären diese hilflos gegenüber bösen Porno-Produzenten oder als wären diese durchgehend unfähig oder unwillens, erzieherischen Einfluss auf den eigenen Nachwuchs zu nehmen.

Umso widersinniger wirkt die Norm, da sich der junge Mensch von seinen Eltern in die Ausübung seiner Sexualität nicht hineinreden lassen möchte --an diese Stelle soll dann das neue Sexualstrafrecht treten?
Wie kann eine Strafvorschrift Wirkung entfalten, wenn nicht einmal die Eltern den jungen Menschen davon abbringen können, in einem Porno mitzuspielen?

Die Norm-Setzung, wonach ein jugendlicher Porno-Dreh für den jungen Menschen derart objektiv schädlich sein soll, ist willkürlich, soll aber dennoch uneingeschränkt, unabhängig von Kontext, Charakter, Entwicklung, familiärer Situation gleichermaßen für alle gelten.

Falls die Eltern dem Porno-Dreh ihres jugendlichen Sohnes oder ihrer jugendlichen Tochter zustimmen, und dabei ihre Erziehungspflicht nicht vernachlässigen, muss in einem freiheitlichen Staat auch eine sexuelle Moralvorstellung zulässig sein, die nicht dem konservativen Mehrheits-Empfinden entspricht.

In der Annahme des Gesetzgebers, dass der junge Mensch durch seinen Porno-Dreh zu einem nicht näher bestimmten, künftigen Zeitpunkt Nachteile erleiden wird, ist bereits eine Negativ-Bewertung der Sexualität und ihrer Abbildung vorweggenommen. Insofern setzt der Gesetzgeber die "konservative Moralvorstellung" als pars pro toto für alle.

Diese Negativ-Bewertung entspringt aber nicht einem objektivierbaren Maßstab, bei dem der Gesetzgeber den Anspruch haben kann, ihn für alle Mitglieder seines Staatsverbundes mit dem Strafrecht durchsetzen zu dürfen.

Wenn Sie sich in sozialen Netzwerken umsehen, werden Sie oft die Begriffe "PornoStar" oder "Pornostyler" als Spitznamen der männlichen Jugendlichen finden. Die Idee, den als schön empfundenen eigenen Körper und den Ausdruck der als schön empfundenen eigenen Sexualität auch abgebildet zu sehen, ist recht beliebt.

Eins zur Klarstellung: sexuelle Ausbeutung und Zwangsprostitution sind traurige Erscheinungen der Gesellschaft und ich will diese nicht billigen oder verharmlosen. Aber die Strafnorm droht vor allem normale Jugendliche, die eben gerne andere Jugendliche beim Sex sehen, zu kriminalisieren.

Noch ein Satz zur Formulierung "abrutschen" in die Prostitution. Diese ist sprachlich verheerend. Zunächst: Es ist traurig, dass junge Menschen mit sexuellen Dienstleistungen Geld verdienen müssen. Aber Sie deshalb auf einem Gefälle von "oben" und "unten" auf die Seite der "unteren" zu stellen, -genau dies suggeriert das Wort "abrutschen"- ist unmenschlich und eines staatlichen Akteurs unwürdig. Der "Abgerutschte" ist, obwohl er sich bisher ab 16 Jahren mit der oben genannten Reife durchaus dafür entscheiden kann, in den Augen des Gesetzgebers also ein "Opfer", offenbar seiner selbst. Er mag in einer präkeren Situation sein, aber er ist kein Mensch, der "weiter unten steht" als ein anderer Mensch.

Dass ausgerechnet auch die Bundesjustizministerin sich des "Abrutschen-"Begriffs bedient, finde ich sehr traurig.

Strafrecht ist seiner Natur nach immer nachträgliche Übelzufügung zu präventiven Zwecken.

In die Sexualität der Bevölkerung mit dem Strafrecht noch weiter einzugreifen wird die Realität der Akteure, so glaube ich, nicht wirklich verändern. Aber es wird zu viel staatlicher Übelzufügung im Rahmen von Strafverfahren kommen, mit der Hoffnung des Gesetzgebers, dass es damit eine "bessere Welt" wäre.
Ein solches Weltverbesserungs-Strafrecht halte das für verheerend.

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Zum Kommentar von Jeremias:

Um erst einmal einen von Ihnen genannten Aspekt juristisch klarzustellen, möchte ich Sie gern auf § 3 JGG verweisen, wonach auch jugendliche Straftäter bei der Sanktionierung ihrer Straftaten einen Schutz unterliegen. Nur wenn ein Jugendlicher von seiner geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht seiner Tat zu erkennen, wird er wie ein Erwachsener bestraft. Die von Ihnen erwähnte Freiheitsstrafe von 10 Jahren wird nur in seltenen Fällen verhängt, nämlich nur dann wenn der Jugendliche einen Mord i. S. v. § 211 StGB vollendet hat und sich auf den geistigen Stand eines Erwachsenen befindet. Im übrigen wird in einigen Fällen sogar noch für 21-Jährige das Jungendstrafrecht angewendet.

Von daher steht auch die Straffälligkeit von Jugendlichen unter einem Schutzzelt.

Zum anderen, dass ist meine persönliche Meinung, aber auch die ratio legis des modernisierten § 184 c StGB, hat ein Jugendlicher bzw. eine Jugendliche nicht in einem Porno mitzuwirken. Für die Entwicklung wertvoller erachte ich es, wenn ein junger Mensch seine Sexualität und seinen Körper erst einmal allein oder zusammen mit dem Partner oder die Partnerin entdeckt. Junge Menschen unterliegen in der Sanktionierung ihrer Straftaten einen Schutz und sollten auch vor überhitzte Entscheidungen, ihren Körper oder ihr Sexualleben der Öffentlichkeit zur Schau zu stellen, geschützt werden. Insofern sind Jugenliche in der Tat Opfer ihrer Entscheidungen. Ich weiss zwar nicht wie alt Sie sind, aber bestimmt können Sie sich noch an Ihre eigene Jugendzeit erinnern, in der Sie unüberlegt Dinge taten, die sie später bereut haben. Leider kann man die Ausstrahlung eines Pornos im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen, wie etwa ein Piercing in der Nase. Wer mit Erreichen der Volljährigkeit dennoch immer Pornodarsteller werden will, soll dies auch tun können.

Auf der anderen Seite gilt es die jungen Leute zu schützen, denen der Porno-Dreh nicht so viel Spaß macht. Mit anderen Worten geht es u. a. um junge Mädchen aus Ostblockländern, die für Porno-Filme, Porno-Fotos, aber auch für die Prostitution von ihren Freiern mit Drogen, Schläge etc. gefügig gemacht werden. Bislang konnte die Polizei nicht aktiv werden bei solchen Verdachtsfällen, von nun an kann sie einschreiten, um derartigen Verbrechern das Handwerk zu legen.

Ich denke die Novellierung des § 184 c StGB ist eine wahre Bereicherung für die Kriminalpolizei, zur Aufklärung vieler bislang unentdeckter Sexualverbrechen an Jugendlichen, aber auch Kindern.

Freilich fühlen sich jetzt einige junge Leute in ihren sexuellen Freiheiten begrenzt, wenn § 184 c das Mitwirken in Jungendpornos, aber auch das Ansehen deratiger Filme strafrechtlich verfolgt. Sicher ist § 184 c ein abstrakt-generell geltendes Gesetz. Die Wunschvorstellung von Polizei und Justiz wäre sicher auch die von Ihnen indirekt angesprochene Konkretisierung der Norm, wodurch nur ein bestimmter Personenkreis betroffen wäre. In der Praxis ist dies leider unrealisierbar, da die Polizei nicht Register über die persönlichen Verhältnisse aller in der BRD lebenden Personen führen kann. Von daher geht es nur so, dass § 184 c generell für alle in der BRD lebenden Einwohner gilt.

Nur eines steht doch wohl fest. Egoismus darf nicht so weit gehen, dass jeder immer nur an sein Vorteil und Vergnügen denkt. So nach dem Motto. "Mir doch egal, was da mit den Mädchen im Untergrund passiert, Hauptsache ich kann Jugendpornos straffrei ansehen oder gar darin mitwirken. Ich denke der Verzicht auf das eigene Vergnügen, ist hier eine akzeptable und soziale Investition für das Wohlergehen anderer.
Alles andere ist vor dem Hintergrung des kollektiven Denkens, gemeinschaftlich kurzsichtig und assozial gedacht.

Und noch eines ist wichtig: Dieses Gesetz wäre vom Bundestag nicht beschlossen worden, wenn die Situation im Pornogeschäft so unproblematisch wäre. Ich bin überzeugt der Gesetzgeber hat sich hier seine Gedanken gemacht und das Gesetz nicht "Just for fun" erlassen. Vielmehr wurde mit der Modernisierung von § 184 c der Jugendschutz im Bereich der Prostitution an den Jugendschutz der strafrechtlichen Sanktionsmaßnahmen wie sie sich aus § 3 JGG ableiten lassen, harmonisch angeglichen.

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Mein Dank gilt Frau Konersmann, die hier mit unaufgeregten und fundierten Worten die Dinge gerade rückt.

Weiter so!

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Sehr geehrte Frau Konersmann,

ich weiß nicht, weshalb Sie mir in Ihrer Antwort etwas unterstellen, was ich nie geschrieben habe !

"habe ich den Eindruck Sie sehen oder wollen die Porno-Szene nur durch eine rosa-rote Brille sehen."

Ich sehe weder durch eine rosa Brille, noch durch eine schwarze Brille.
Ich habe nicht von "der" Porno-Szene gesprochen, sondern von der Pornoszene in DK und den NL , die ich persönlich gut kenne. Da dies ja die einzigen jugendpornographischen Filme waren, die in D im großen Umfang kommerziell vertrieben worden sind, ist dies ja gerade auch für deutsche Leser interessant.

Und in beiden Ländern hat man, nach einem völlig falsch verstandenem "Liberalismus", der auch Kinderpornographie legalisierte, 1980, bzw. 1986 die richtigen Konsequenzen gezogen und endlich Mindestaltersgrenzen eingeführt, die ja sogar mit 15/16 noch über der gültigen deutschen Schutzaltersgrenze von 14 lagen.

Insofern sind wir uns sicherlich noch einig, daß die Rücknahme einer völligen Liberalisierung richtig war.

Bei allem anderen stehen wir uns diametral gegenüber, mit Ausnahme der Forderung Prostitution erst ab 18 zuzulassen.

Dies war übrigens auch immer schon eine Forderung der liberalen Feministinnen in Nordeuropa, denen ich auch angehöre. Die Gleichsetzung von Prostitution mit abgefilmten Sex Jugendlicher lehnen wir aber ab. Ob kommerziell oder nicht, spielt hier gar keine Rolle. Nicht die kommerzielle Verwertung, sondern die Produktionsweise muß hinterfragt werden.

Eine Prostituierte ist extrem gefährdet, ihr Kunde ist nicht auf Geschlechtskrankheiten untersucht, sie ist mit ihm i.d.R. alleine und die Gefahr eines Übergriffs ist viel, viel höher als bei einer kommerziellen Pornoproduktion.

Dies strafrechtlich, aber auch moralisch auf eine Stufe zu stellen, ist doch völlig absurd ! In DK z.B. war Prostitution immer erst ab 18 erlaubt, das Mitwirken in Pornofilmen aber ab 15. In Schweden ist Prostitution verboten, das Mitwirken in Pornofilmen aber nicht.(Schweden mußte seine Altersgrenze auch von 16 auf 18 hochstufen).

"Für Sie ist das Geschäft mit Pornographie anscheinend ein heiliger Bereich, wo alles legitim und völlig ungezwungen verläuft."

Eine sehr alberne Aussage ! Heilig ist mir schon deshalb nichts, weil ich überzeugte Atheistin bin. Daß etwas vermarktet wird, heißt noch lange nicht, daß für deren Produktion ausschließlich finanzielle Anreize zwingend wären.

Wenn dies so wäre, weshalb haben z.B. in DK/NL die Tochter eines Juwelierketteninhabers, die Tochter eines Unirektors, sowie überdurchschnittlich viele Töchter aus besser gestellten Elternhäusern bei eben diesen Filmen mitgewirkt ? Weil sie dringend ein paar holländische Gulden oder dänische Kronen brauchten ? Nein, dies gehörte hier eben zu einer liberalen Lebenseinstellung und zu einem pornofreundlichen, aber nicht pornounkritischen Feminismus, der sich lediglich gegen frauenverachtende Pornographie verwehrte, sowie natürlich gegen KP. Letzteres ist aber so selbstverständlich, daß ich es nicht immer erwähnen möchte. 15 wurde in Nordeuropa als allgemein gültige Mindestgrenze akzeptiert.

Deshalb kann ich auch nur den Kopf schütteln über ihre Entgegnung:

"Ihnen geht es nur um das Vergnügen, um Sex, Sex und nochmals Sex und das möglichst frei und ohne jegliche Altersbegrenzungen."

Letzteres habe ich ja nun NIE gesagt ! Natürlich bin ich für Altersbegrenzungen.
Gegen eine freie und selbstbestimmte Jugendsexualität ist rational und emotional aber nichts einzuwenden.

"Aber man muss die Welt nun einmal so sehen wie sie ist."

So ? Wieviele dieser Jugendpornos haben Sie persönlich denn gesehen, um sich ein eigenes Urteil zu erlauben ? Natürlich nur bis vor 6 Wochen, ich will Sie ja nicht zu einer Straftat aufforden......

Genau wie bei anderen Menschen auch, hat sich meine Meinung aus jahrelangen eigenen Erfahrungen herausgebildet.

Da ich selbst ab 14 Pornos gesehen habe und auch einige "Jugendpornodarstellerinnen" kennengelernt habe ( diesen von der öster. Justiz geschaffenen Ausdruck hat hier aber niemand verwendet ), eine dänische Darstellerin eine gute Freundin von mir ist, stehe ich zu meiner Meinung und werde sie auch, falls nötig, vor Gericht vertreten.
In den NL oder DK wird dies nicht nötig sein, ich befürchte in D schon.

"Die Erhebung der Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre, soll junge Menschen davor bewahren, sich zu früh und unüberlegt für solche Nacktbilder, an die sich jeder Notgeiler hochziehen kann, herzugeben."

Ihre Sprache ist im typischen EMMA Duktus. Dann müßten Sie aber auch konsequent sein und die Erhöhung der Strafmündigkeit auf 18 fordern.

Entweder ist man mündig, oder man ist es nicht ! Jetzt soll man sexuell bis 18 völlig unmündig sein, während viele konservative Politiker bei der Strafmündigkeit immer wieder eine Absenkung auf 12 fordern.

Dies ist völlig unlogisch ! "notgeil" ist eine negative Wertung.
Wenn jemand sich gerne Pornographie ansieht und dies für ihn/sie anregend ist, so kann ich daran überhaupt nichts negatives feststellen, im Gegenteil !

Sie haben eine extrem negative Einstellung zur Pornographie. Wie wohl alle im Justizministerium. Dies war mal unter Heinemann/Jahn ganz anders.

Mir gefällt auch sehr vieles nicht, was im Markt angeboten und produziert wird, aber niemand zwingt mich doch diese Filme zu leihen oder zu kaufen !

Und im Bereich der "Jugendpornographie" treffen Sie ausgerechnet jetzt den Sektor strafrechtlich, der sich vorbildlich verhalten hat. In Nordeuropa. Wenn im Ostblock oder in Albanien Gewalt gegen junge Frauen ausgeübt wird und dies gefilmt wird, dann verurteile ich dies als Feministin genauso wie Sie, aber dies ist keine "Jugendpornographie", sondern es sind abgefilmte Sexualverbrechen.

Diese "Filme" waren ohnehin im legalen Markt nie erhältlich, es gab ohnehin genügend einzelne § im Strafrecht, um dagegen vorzugehen.

Mir gehts hier nur um den Bereich der STAATLICH überprüften Jugendpornographie aus Nordeuropa, die ja auch in D bis vor kurzem legal erhältlich war.

Und da treffen Sie mit ihren Verbotsforderungen eben auch Freundinnen von mir, die dort auch aktiv mitgewirkt haben.

Darunter sind nicht wenige, die sich als liberale Feministinnen verstehen und die
natürlich auch gegen sexuelle Gewalt sind, welche Frau ist schon dafür ?

Und wir werden auf die Anklagebank gesetzt, während Produzenten frauenverachtender Dreckspornos, für deren Darstellerinnen sich aber niemand mehr interessiert, weil sie das Pech haben schon volljährig zu sein, frei schalten und walten können wie sie wollen.

"Auf der anderen Seite haben Sie wohl noch nie bedacht, dass es Darstller gibt, die wie 16 Jahre wirken, in Wahrheit aber 12-jährige Kinder sind, die für solche “Drecksfotos” nur auf reifer aussehend geschminkt wurden."

Seltsam, vorher wurde "mir" vorgeworfen, in den Pornos wurden immer alle Jugendlichen auf "jung" getrimmt, damit diese auch Pädophile ansprechen, jetzt sollen Kinder älter geschminkt werden.......

Was Sie dort beschreiben, ist schon deshalb nicht vorgekommen,
weil z.B. die Darstellerinen in den NL ihren Ausweis vorlegen mußten, um ihre Volljährigkeit ( damals 16 ) zu überprüfen.

Wer 12-jährige Kinder in Pornos mißbraucht, bzw. sie in "erotischen" Fotos posieren läßt, der macht sich ohnehin strafbar. Dies war doch vor der Reform auch schon so !

"Durch das Verbot von “Scheinminderjährigen”, kann die Polizei bei möglichen Verdachtsfällen endlich aktiv werden und aufklären, ob sich hinter dem jungen Gesicht nicht sogar ein 12-jähriges Mädchen verbirgt."

Dies kann ich nur als Scheinbegründung für diesen § Mumpitz abtun !

Wenn dies § so gedacht wäre, um den Bereich 12/13 besser zu ahnden, wäre ich sogar noch dafür, nur wie erklären Sie sich dann die ganzen Verfahren von Besitzern/Verbreitern von Jugendpornos z.B. in ITAL, FRA und ÖST, obwohl deren Darstellerinnen ja nachweislich alle über 15 sind ?

Weshalb wird selbst der Vertrieb und die Produktion von virtueller JP verboten ?
Obwohl ja der reale Sex von Jugendlichen weiterhin erlaubt bleibt ?

Nein, hier wird Kinderschutz vorgeschoben, um sexuell vollmündige Jugendliche und sogar selbst noch Erwachsene zu entmündigen !

Was ihr konkretes Beispiel angeht, diesen Fall kann man ganz einfach lösen, indem man eine Beweislastumkehr einführt. Der Besitzer muß nachweisen, daß das Mädchen das gültige Mindestalter hat. Kann er dies nicht, muß er sich an den Produzenten wenden. Weiß er nicht, wer der Produzent ist, hat er Pech gehabt. Hat der Produzent keinen Nachweis, hat er sich eh strafbar gemacht. Der sollte dann auch in erster Linie belangt werden, gegen den Besitzer könnte - abhängig von anderem aufgefundenem Material - eine geringe Geldstrafe verhängt werden.

Und wenn diese "Grenzfrage" immer als Motiv für dieses Gesetz genommen wird, wie es ja auch Frau Zypries tut, wird dabei völlig verkannt, daß es dann eine neue "Grenzfrage" gibt, 17/18, die noch viel, viel schwerer zu beurteilen ist als die Altersgrenze 13/14.

Nein, eine Beweislastumkehr bei Zweifelsfällen, betr. pornogr. Materials bei jugendlichen Darstellern, wäre da viel besser gewesen.

z.B. bei den "JP" Modellen aus Nordeuropa, ist das Alter ab 1987 lückenlos dokumentiert. Hier wäre also ganz simpel nachprüfbar, ob das Modell 15, 16, 17 oder über 18 ist. Sicher erfordert dies etwas Aufwand.

JETZT macht man es sich aber sehr einfach und sagt (in D): Sieht aus wie 16, also vor Gericht stellen und anklagen, im schlimmsten Fall eine Haftstrafe.

Daß D - neben Irland - diese EU Richtlinie am strengsten von allen EU Staaten umgesetzt hat, sollte auch vielen zu denken geben.

Daß bei der Produktion dieser JPs überhaupt keine Straftaten begangen worden sind, nur dies sollte doch für ein Straf(!)recht(!) maßgeblich sein, scheint niemanden mehr zu interessieren.

Juristen in den NL und DK sprechen von einer "Preisgabe des Rechtsgüterschutzes im Strafrecht". ( Ich hoffe ich gebe dies jetzt richtig wieder, ich bin Politologin und keine Juristin )

"Mir geht es ganz und gar nicht darum Pornographie gänzlich zu verbieten. Wer 18 Jahre alt ist und reif wirkt, soll doch so viele Filmchen drehen wie sie oder er will."

Was heißt denn "reif wirkt" ? Wenn eine 18-jährige wie 16 aussieht, dann darf sie dies nicht, weil sie ansonsten als "scheinminderjährig" gilt ?

Wird diese Einstufung auch beim Erwerb des Führerscheins oder von Spirituosen vorgenommen ? Gibt es dafür in Zukunft eine Alterseinschätzungsbehörde ?

Wäre das Aussehen ein Maßstab, dann müßte man auch 16-jährigen, die wie 18 aussehen, diese Rechte uneingeschränkt zuerkennen.

Um die Scheinminderjährigkeit mache ich mir keine Sorgen. Einmal ist ja dieser Zusatz nicht mehr direkt im § verankert, sondern nur noch indirekt in den Protokollen ( da er zu dem Zeitpunkt ja noch im § stand ).

Schon der konservativ besetzte US Surpreme Court hat dies sehr schnell gekippt.
Entweder ist jemand volljährig oder nicht. Rechtlich relevant ist das Geburtsdatum, nicht das Aussehen.

Weshalb gab es vor 7 Jahren diesen plötzlichen Paradigmenwechsel in der rot/grünen Regierung ? Noch Mitte 2001 hat die rot/grüne Regierung bei einer Abstimmung im Europarat gegen eine 18er Grenze gestimmt. Bereits im Herbst (!) 2001 hat sie sich bei einer Sitzung der Cyber Crime Convention auf einmal für eine 18er Grenze ausgesprochen.

Muß dafür auch wieder der 11.Sept.2001 herhalten ?

Wenn die JP so schlimm war, weshalb gab es vorher kaum Proteste dagegen, weder von den Parteien, noch von den Juristen, noch nicht mal vom Kinderschutz ? Haben Sie persönlich vor dieser Strafrechtsänderungsreform JP kritisiert oder einen Beschwerdebrief ans JM geschrieben ?

Der deutsche Gesetzgeber hat doch 1975 Jugendpornographie ausdrücklich nicht als "harte", also als strafbewehrte Pornographie klassifiziert. Diese Meinung hat er bis Mitte 2001 im Europarat, sowie in allen Ausschüssen der EU vertreten.

Und wenn er davon jetzt abrückt, welche wissenschaftlichen Studien sprechen für eine Änderung ? Weshalb gibt es nicht massenhaft Reportagen über die "schlimmen" Erfahrungen der Darstellerinnen aus nordeurp. Jugendpornos ?
Weshalb sprechen sich gerade die Darstellerinnen gegen diese Gesetze aus ?

"Bikini-Fotos in Jugendmagazinen sind weiterhin erlaubt und Sex zwischen jungen Leuten auch."

Oh, wie großzügig ! Abbildungen nackter Jugendliche sind ja praktisch auch schon ein Einstieg zur KP. Weshalb nur "Sex zwischen jungen Leuten" ?

Noch ist doch auch der Sex Jugendlicher mit Erwachsenen legal ?.....:
( Vorbehaltlich der Einschränkungen des § 182 )

Theoretisch kann - Einverständnis der Eltern vorausgesetzt - eine 14-jährige einen 55-jährigen Freund haben. Dies sollte in der nächsten Reform dringendst überarbeit werden !!! Ein Skandal !

"Es geht nur darum Sex gegen Bezahlung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen zu verbieten und zu verhindern."

Bei Prostitution stimme ich zu, bei allem anderen sollte der Staat eine Untergrenze von 14 ziehen, so wie der alte §184 dies ja auch vorsah.

"In der Jugend macht man oft Dinge, die man später bereut, um so besser, dass der Staat hier auf junge Leute unter 18 Jahren mit diesem neuen Gesetz schützend die Hand hält, um derart überhitzte Handlungen abzufangen."

Wieviel kommerzielle JP ist denn in D produziert worden, Frau Konersmann ?
Antwort: Überhaupt keine !

Ich hatte ja schon mal geschrieben, daß die größte NL Produktionsfirma Modellen unter 18 einräumte, die Fotos/Filmaufnahmen später aus dem Programm zu nehmen, OHNE daß ihnen dadurch Kosten entstanden wären oder Gagen, bzw. Tantiemen gekürzt worden wären. Ganze 3 (!) haben davon später Gebrauch gemacht. Mal wieder ein Beispiel dafür, daß es a.) durchaus auch in der Pornobranche Menschen mit Verantwortungsbewußtsein und moralischen Ansprüchen gab, b.) daß für dieses Gesetz, zumindest bezogen auf Nordeuropa, keinerlei Notwendigkeit besteht.

Das deutsche Sexualstrafrecht hat die Produktion von JP - in D - ohnehin verunmöglicht.

Dies ist auch der einzige Grund, weshalb ich mich so ausführlich hier zur JP aus Nordeuropa äußere, denn dieses Sexualstraf"recht" ist bewußt gegen uns gerichtet. Da eben die Trennlinie zwischen legaler und illegaler Pornographie bei 14/15 verlief, muß auch Ihnen klar sein, daß sich dadurch sehr viele, sogar Staatsanwälte, Richter, Polizisten, ja sogar KP Sonderermittler, aber eben auch die ganz normalen bisher rechtstreuen Bürger, auf einmal auf der Seite von Kinderschändern und Sexualstraftätern wiederfinden. Es sei denn, sie verhalten sich wie die Wendehälse.

Ein Riesenapparat wird in D in Bewegung gesetzt, um Menschen zu kriminalisieren, die überhaupt keine Straftat begangen haben.

Nach 45 war es im deutschen Rechtswesen genau umgekehrt, trotz schwerster Straftaten im 3.Reich, wurde nicht ein einziger Nazirichter in der BRD auch nur angeklagt.
Aber Videothekare, die nichts unter dem Ladentisch, erst recht keine Kinderpornographie verkauft haben, denen drohen jetzt bis zu 3 Jahre Haft.

Ein weiterer Kommentar erübrigt sich da wohl.

Damit habe ich auch alles gesagt. Wessen Informationsbedürfnis immer noch nicht befriedigt ist, der kann sich ja auf unserem Blog noch umfassender informieren.

Ich danke dem Beck Blog für die Möglichkeit, auch einmal die "andere Seite" hier zu Wort kommen zu lassen. Leider ist dies in deutschen Foren und Blogs keine Selbstverständlichkeit.

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Sehr geehrte Frau Kaiser,

leider haben Sie trotz Ihrer fleißigen Bemühungen jeden einzelnen Satz meiner Ausführungen zu kommentieren, immer noch nicht verstanden, um was es bei der Reform des § 184 StGB geht. Es geht um den Schutz vor sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Dass dieses zum Leidwesen vieler legal arbeitender Pornodarsteller geht und auch Verkäufer von Pornomaterialien nicht mehr alles uneingeschränkt verkaufen können, ist nun einmal die "Nebenwirkung" dieser Novellierung. In Abwägung dessen, dass die Polizei jetzt aktiv gegen Verdachtsfälle einschreiten kann, ist diese "Nebenwirkung" aber verhältnismäßig und dieses sieht im übrigen auch das Bundesverfassungsgericht so.

Die von Ihnen angesprochene Nicht-Verurteilung von Nazi-Richtern in der BRD steht im übrigen in keinem Zusammenhang zu dieser Gesetzesänderung. Auch hier wäre ein strafrechtliche Verurteilung erforderlich gewesen. Aber das sind zwei getrennt zu beurteilende Sachverhalte. Und was Ihren unschuldigen Videothekar anbelangt, wenn er wirklich mit legalen Porno-Materialien handelt und Zensurmaßnahmen seiner Waren beachtet, wird er auch in Zukunft keine strafrechtliche Verurteilung befürchten müssen.
Wir leben in einem Rechtsstaat und wer sich gesetzestreu verhält wird, auch nicht mit dem Gesetz konfrontiert. So einfach ist das!

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Liebe Frau Konersmann,

eigentlich wollte ich nicht mehr schreiben, weil wir auf unterschiedlichen Ebenen argumentieren: Sie politisch-normativ, ich philosophisch, straftheoretisch und strafrechtsdogmatisch. Diese Ebenen beißen sich. Dogmatik erfordert Systematik und immer gleiche Anwendung vorher definierter allgemeiner Regeln.

Sie führen zum Strafzweck an, es ginge um den Schutz vor sexueller Ausbeutung von Jugendlichen. Ich will Ihnen erläutern, warum ich das für ein Schein-Argument halte.

Es gibt kein mir bekanntes Rechtsgut der Nichtausbeutung. Entweder sie wenden sich vom Rechtsgüterschutz systematisch ab oder Sie führen die "Ausbeutung Minderjähriger" neu als Verhaltensweise ein, die derart krass sozialschädlich ist, dass sie mit Mitteln des Strafrechts bekämpft werden muss.

Tun Sie letzteres, -der provozierende Vergleich sei erlaubt- so stellt sich die Frage, warum denn etwa in TV-Werbespots auftretende Kinder und Jugendliche -zumindest kommerziell- nicht auch "ausgebeutet" werden? Immerhin geht es etwa bei der Joghurt-Werbung im TV um Umsätze in 6- oder 7-stelligen Bereichen für den Lebensmittelnkonzern, die gegen eine ausbeuterische, geringe Tages-Gage für die Dreharbeiten des Kindes oder des Jugendlichen stehen.
Man müsste, dieser Denke folgend, auch nach anderen Ausbeutungs-Tatbeständen suchen. Auch die Produktivität von manchen Auszubildenden (unter 18-jährigen) wäre demnach manchmal untervergütet. Zuständigkeit des Strafrecht?

Der Begriff Ausbeutung impliziert ja eine "Beute", die gemacht wird. Damit ist offenbar eine kommerzielle Ausbeutung, also eine Gewinnerzielung gemeint.

Lässt sich mit der Produktion kein Geld verdienen, oder war die Gewinnerzielung nie Absicht, fällt Ihnen der Strafzweck, wenn Sie ihn so definieren, um.

Aber die Norm trifft ja auch nichtkommerzielle Produktionen.

Wie widersprüchlich das Argument des Ausbeute-Schutzes bei Anwendung der Norm ist, zeigt sich am Tatbestandsmerkmal der "Verbreitungsabsicht":

Nehmen wir an, zwei schwule Jugendliche, 17 und 19, stellen einen selbstgedrehten Porno her, um ihn ihren Freunden weiterzugeben. Mit der Weitergabe sind sie einverstanden. Der 19jährige macht sich nach der Norm nur strafbar, wenn eine Verbreitungsabsicht vorliegt.

Würde man Ihren Strafzweck zugrunde legen, würde nun die Verbreitungsabsicht, die zur Strafbarkeit führt, automatisch eine wie auch immer geartete "Ausbeutung" konstituieren. Ausgebeutet wird aber niemand. Bei fehlender Verbreitungsabsicht läge keine Ausbeutung vor (keine Strafbarkeit), bei vorhandener Verbreitungsabsicht schon?
Vielleicht können Sie mir das erklären.

Wir drehen uns, Frau Konersmann, beim Strafzweck argumentativ im Kreise.
Ihr Hinweis, ein Jugendliche habe eben nicht in Pornos mitzuspielen, ist kein Argument, sondern eine Tautologie. Als Eltern können Sie dies natürlich legitimerweise so handhaben.
Was dazu aber nicht passt, ist die Überschrift, unter der die Norm im StGB steht, nämlich "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung".
Einmal sollen Jugendliche vor sich selbst geschützt werden. Das träfe ja beispielsweise auf Zeichentrick-Jugendpornos /Animationen schwerlich zu. Hier "springt" dann der Strafzweck weg von der Ausbeutung zur Nachfrageinduktion?
Schließlich gibt es plötzlich ein neues Rechtsgut der Nichtausbeutung, das kontextuell aber wiederum nur auf Pornos begrenzt bleibt.

Gestehen Sie mir zu, dass ich hier eine Gewisse Beliebigkeit feststelle.

Bei Unter-18jährigen, die zum Mitspielen in Pornos gezwungen werden, haben Sie auch bisher genug strafrechtliches Handwerkszeug, was die Herstellung angeht: möglicherweise sexuelle Nötigung, Erpressung, Freiheitsberaubung, um nur ein paar mögliche Tatbestände anzuführen.

Ich erinnere, die Praxis betreffend, an die Aktion "Himmel", bei der gegen 12 Tsd. Verdächtige wegen verbotener KP ermittelt wurde.
Wie hoch bzw. niedrig die Verurteilungsquote war, wurde bislang nicht bekannt. Die allermeisten Photos haben sich als damals legale Posing-Bilder herausgestellt.
In einer der Einstellungsverfügungen hieß es: Für Moral sind Ermittlungsbehörden nicht zuständig. [1] Das wird in Zukunft wohl anders sein. Immerhin darf bereits bei einem Anfangsverdacht von Besitz und Verbreitung ermittelt werden.

Wenn schon zum Zeitpunkt vor der Strafbarkeit der Jugendpornographie derart großflächig -und natürlich auch mit dem Mittel der Hausdurchsuchung, über deren Kollateralschäden ich wenig sagen muss- ermittelt wurde, was erwartet uns dann zukünftig?

Die Durchsuchung ist nur einen Klick entfernt, hieß es im Lawblog letztens.

[1] zB http://www.zeit.de/2008/20/II-Oeffentlichkeit_-Medien_Blogs

"Wo alle das selbe denken, wird wenig gedacht."

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Geehrte Frau Konersmann,

dass wir in einem Rechtsstaat leben, habe ich bis vor wenigen Wochen auch geglaubt.
Vielleicht war ich da doch sehr naiv. Glücklicherweise habe ich meine Videothek erst 1999 eröffnet. Ich stand damals vor der Wahl, riesige Berge von Videocassetten günstig zu kaufen, oder die neuen DVDs zu einem recht hohen Preis einkaufen zu müssen.

Ich habe mich dann für die DVD entschieden, da Konkurrenten bisher nur wenig DVDs im Angebot hatten. Rückblickend kann ich nur sagen: Gott-sei-Dank ! Nur ein Viertel der Filme in meiner DVD-Thek sind Pornos. Ich bin erst letztes Jahr zur Weihnachtszeit, auf dieses neue Gesetz aufmerksam geworden. Da ich nie VHS Cassetten hatte, betraf mich dieses Gesetz überhaupt nicht. Kollegen waren und sind allerdings in Panik.

Jetzt wurde in den letzten Monaten aber immer häufiger über die "Scheinminderjährigkeit" gesprochen, sowohl im Blog hier, als auch in den Nachrichten. Ich habe das Gesetz nicht verstanden und meinen Anwalt angerufen ( allerdings Experte für Steuerrecht ), der es auch nicht verstand. Wie dies vor Gericht auszulegen wäre, konnte er nicht sagen. Auch Kollegen nicht. Ich rief einen Richter an, der sich praktisch weigerte mir Auskunft zu geben, ich sollte doch zu meinem Anwalt gehen. Auf meinen Einwand, dass der auch nicht weiter wußte, sagte er: " Ich habe keine Zeit für Ferndiagnosen. Dieses Gesetz muß sich erst noch in der Praxis beweisen. " Ich habe dann bei der zuständigen Abteilung bei der Polizei angerufen und nachgefragt, dort registrierte man erst einmal alle meine Daten, so als ob ich ein Straftäter wäre und meinte, erst im Januar könne man genau absehen, wie sich dies auswirkt. Man wäre noch in internen Absprachen, die aber auch intern bleiben würden. Damit war das Gespräch beendet. Zwei Wochen später hielt sich eine Frau lange in der Pornoabteilung auf und begutachtete jede DVD sehr genau.

Ich fragte, ob ich behiflich sein könnte. Sie meinte, sie wäre Staatsanwältin und würde sich ansehen, ob ich strafbares Material hätte, welches evt. unter dem neuen §184 fallen würde, ihr Besuch hier wäre aber rein "privat". Nachdem sie alles "inspiziert" hatte, meinte sie, einige Filme sollte ich herausnehmen, weil sie den Eindruck erwecken würden, daß die Darstellerinnen jugendlich wären.
Auf meine Nachfrage, welche dies denn wären, meinte sie: " Eine ganze Menge ". Konkrete Titel wollte sie nicht nennen, da sie ja "privat" da war. Ca. 20-25% Prozent sehen "jugendlich" aus. Wenn ich die alle rausnehmen soll, dann kann ich den Laden gleich schließen. Alle Darstellerinnen sind aber doch nachweislich über 18 ! Ich telefonierte Tage später mit der Staatsanwaltschaft, dort wollte man den Vorfall weder bestätigen, noch dementieren, Vorermittlungen und laufende Verfahren würde man sowieso nicht kommentieren. Ich weiß noch nicht mal, ob die Staatsanwältin eine war, oder ob mir da jemand einen Streich gespielt hat, denn in der Aufregung vergaß ich nach ihren Namen zu fragen.

Ich fasse es kurz zusammen: Der Rechtsstaat verlangt von mir, daß ich mich an ein Gesetz halten soll, welches noch nicht einmal studierte Juristen verstehen. Man weigert sich mir eine Liste der Filme zu geben, die jetzt strafbar werden. Aber wenn man diese Filme findet, obwohl alle Darstellerinnen volljährig sind, dann mache ich mich strafbar. Also ein Rechtsstaat ist für mich etwas anderes.

Wenn ich auch nicht alle Einwände und Forderungen von Frau Kaiser teile, ein Mindestalter von 14 für Pornographie erscheint mir zu niedrig, sie hat ihre Meinung aber verständlich begründet.

Die Begründung des Gesetzgebers verstehe ich nicht, noch nicht einmal das Gesetz verstehe ich richtig.

Wenn tatsächlich bei den Pornos aus Nordeuropa keine Straftaten begangen worden sind, dann könnte man doch einfach eine Art "Positivliste" erstellen, also diese Filme von der strafrechtlichen Verfolgung ausnehmen ?! Damit könnte man auch gegen die Gewaltpornographie aus Osteuropa besser vorgehen, bei denen minderjährige Prostituierte zu Sex gezwungen werden.

Wobei ich diese Filme nie gesehen habe und selbst dann nie angeboten hätte, wenn sie in D legal gewesen wären.

Frau Konersmann, Sie begründen dieses Gesetz ja auch damit, daß die Polizei jetzt besser gegen den Mißbrauch Jugendlicher vorgehen kann. Aber mit der Begründung könnten Sie ja auch die normale Erwachsenenpornographie verbieten, denn wer sagt Ihnen denn, dass hier keine Straftaten begangen worden sind ?

Unter einem Rechtsstaat verstehe ich:
a.) Es findet ein Diskussionsprozess darüber statt
b.) Das Gesetz ist verständlich, zumindest für einen Juristen
c.) Polizei und Staatsanwaltschaft sagen mir vorab, welche Filme ab wann verboten werden
d.) Jemand ist entweder volljährig oder nicht

Ich möchte hier keine Nazi Vergleiche ziehen, ich denke Frau Kaiser hat dies auch nicht beabsichtigt, mich erinnert dies aber an die DDR. Keiner kann mir sagen, wie ich mich jetzt gesetzestreu verhalten soll, ob ich mich evt. strafbar gemacht habe, weiß ich erst hinterher. Was soll daran rechtsstaatlich sein ?

Für alle mitlesenden Staatsanwälte sei noch einmal gesagt: Ich habe KEINE Videocassetten.

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Eine konkrete Frage an alle Juristen, die hatte ich in meiner langen Replik noch vergessen.

Ein Beispiel:

Eine norwegische Darstellerin hat 3 Filme mit 17 in Amsterdam gedreht, alle anderen Filme aber erst ab 18.

Verlangen Sie jetzt ernsthaft, daß die 3 Filme, die sie mit 17 gedreht hat, in D beschlagnahmt werden ?

Obwohl die Darstellerin persönlich sogar unter Eid aussagen kann, daß sie freiwillig mitgespielt hat ?

Nur Daten, keine Bilder:
http://www.imdb.com/name/nm0422409/

Wenn der neue §184er also buchstabengetreu ausgelegt wird, dann müßten ihre ersten 3 Videocassetten in D beschlagnahmt werden.

Kein Staatsanwalt oder Richter fordert dies in den Niederlanden oder Skandinavien.

Bei Valerie ( unter diesen Künstlernamen habe ich sie 95 in Amsterdam kurz kennengelernt ) ist immerhin das echte Geburtsdatum angegeben, bei vielen anderen Darstellerinnen aus Nordeuropa sind die Daten aber nicht öffentlich einsehbar, bzw. falsch oder spurlos verschwunden.

Ihr Geburtsdatum (1.02) ist außerdem sehr praktisch, um ihr Alter in den frühen Filmen auszurechnen.

Selbst wenn ich nie mit ihr gesprochen hätte, kann ich einfach ausrechnen, daß sie in den ersten Filmen erst 17 war.

( Fime 72/73 sind auch 1995 gedreht worden, habe die Cassetten selbst - in Amsterdam )

Sollen die Videothekare dies jetzt bei jeder einzelnen Darstellerin durchrechnen ?

Wenn Sie diese neuen § verteidigen, dann müssen Sie sich doch auch Gedanken darum machen, wie die in der Praxis umgesetzt werden.

Vielleicht trägt ja die Weihnachtszeit zu einer Besinnung bei.

In diesem Sinne wünsche ich allen Nutzern und stillen Mitlesern des beck-blogs:
FROHE WEIHNACHTEN !!!

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an: DVD-Thek (Videothekar)

Ich kann Ihr Problem und Ihre Unsicherheitsgefühle bezüglich des neuen Gesetzes gut nachvollziehen. Meiner Meinung nach müsste sich jedes pornographische Medium unter Einbezug der neuen gesetzlichen Regelung einer Zensurmaßnahme unterziehen und dementsrechend eine Prüfplakette tragen. Videos die diese Prüfplakette tragen, müssten dann unbedenklich dem legalen Verkauf freigegeben sein. Nur so kann künftig Schwierigkeiten (wie auch die von Ihnen angesprochenen ratlosen Justizbehörden) entgegengesteuert werden.

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@:Frau Sandra Konersmann.
Das wäre auch in meinen Augen eine gute Lösung, die allerdings mit einer Unmenge an Arbeit verbunden ist. Die Kosten sollten deshalb zu Lasten der Anbieter gehen, die ihr Material nur noch mit Prüfsiegel auf den Markt bringen dürften. Das würde vieles vereinfachen. Mit Prüfsiegel wäre legal, ohne Prüfsiegel à priori illegal. Bliebe noch der Kunstvorbehalt als Unsicherheitsfaktor, wobei insoweit aber eine wohlwollende Empfehlung der Prüfinstitution vorstellbar wäre.
Speziell in Bezug auf das Internet könnten die illegalen Seiten sodann geblockt werden, womit zumindest eine Austrocknung des Massenmarktes erreicht würde.

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@ Paul Panther:
"Mit Prüfsiegel wäre legal, ohne Prüfsiegel à priori illegal."

Dies hätte den sofortigen Konkurs aller Sexshops und vieler Videotheken zur Folge.

Und wie kann z.B. ein Film mit 30-jährigen für illegal erklärt werden, nur weil er kein Prüfsiegel hat ? Daß die nicht 17 sind, sieht man doch sofort. Ein Pornofilm ist ja keine Urkunde oder ein amtliches Zahlungsmittel !

Würde Ihr Modell durchgesetzt werden, gehen die alle in Insolvenz. Dann wären die Läden ja sofort leer.

Dies ist ja wohl auch beabsichtigt. In Sexshops werden bestimmt über 80% der Umsätze mit alten Filmen erwirtschaftet. Damit meine ich noch nicht mal Jugendpornos, sondern eben vor 2000 produzierte Filme.

Im Gegensatz zu Videotheken, spielt dort auch die Videocassette noch eine sehr große Rolle. Es gibt Läden, die zu über 90% nur Videocassetten haben, denn viele Filme sind nie auf DVD neu aufgelegt worden.

Jetzt von den Firmen, die fast ausschließlich im Ausland sitzen, ein Prüfsiegel zu verlangen, ist doch nicht realistisch.

Ein Teil der Firmen existiert übrigens gar nicht mehr.

Außerdem wird es eine Firma in Dänemark, Holland, Norwegen oder der Schweiz kaum interessieren, wenn ein Siegel in D verlangt wird.

Die werden deshalb nicht ihre alten Filme noch mal mit deutschem Siegel neu auflegen.

Selbst wenn ich jetzt Ihre Meinung teilen würde, dies § ist praktisch nicht umsetzbar.

Warum macht der Gesetzgeber es sich so schwer ?

Konsequenter wäre doch ein totales Verbot von Pornographie.

"womit zumindest eine Austrocknung des Massenmarktes erreicht würde."

Diese Austrocknung wird es niemals geben. In Nordeuropa werden die alten Filme ja weiterhin angeboten, wenn auch leider nicht mehr produziert.

JP ist in keinster Weise mit KP gleichzusetzen, nicht moralisch, aber auch nicht quantitativ.

KP war immer nur ein winziger Nischenmarkt, auch als diese in den NL oder DK noch legal war. Bei JP ist dies etwas ganz anderes. Die war immer ein Bestandteil der legalen Pornographie, auch in D oder ÖST.

Diesen Begriff "Jugendpornographie" gab es doch vor dieser Diskussion überhaupt nicht.

Viele der Videocassetten haben Auflagen im hohen 5-oder sogar niedrigen 6-stelligen Bereich in Europa.

Wenn Sie dann noch einnal hochrechnen, wie oft jede Cassette verliehen worden ist, dann kommen schwindelerregende Zahlen dabei heraus.

Mir hat ein hoher Beamter der Polizei in Amsterdam gesagt:

"Wenn ich dies 1:1 umsetzen müßte, kann ich 97% der Bevölkerung anklagen. Klage ich 97% der Bevölkerung an, kündige ich sofort freiwillig, denn unter einem Rechtsstaat stelle ich mir etwas anderes vor."

Die EU verlangt ja auch Zeitschriften mit "jugendpornographischen" Abbildungen zu ahnden. Die waren aber bis 2002 hier in zahlreichen Zeitschriften, Zeitungen, Rätselheften, usw.

Eingestanden, dies ist nicht direkt auf D übertragbar.

Die Polizei in D hat zwar eine gänzlich andere Meinung als viele ihrer Kollegen hier, ist sich aber auch nicht im Klaren darüber, wie sie da jetzt vorgehen soll.

Na ja, scheinbar hat man in D keine anderen Probleme, als unsere holländische Filmkunst zu konfessieren.

Vielleicht gibts ja auf dieser Veranstaltung mehr Infos, besonders für Juristen dürfte dies interessant sein:

http://www.uni-kiel.de/isk/cgi-bin/files/SS09_seminar_themenliste.pdf

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@:Frau Caroline Kaiser

Sie sind eine engagierte Verfechterin Ihrer Position. Das sei Ihnen ohne weiteres zugestanden.

Warum aber treten Sie gegen Prüfsiegel ein? Diese sichern z.B.in den technischen Bereichen seit langer Zeit für notwendig erachtete Standards und könnten das auch in dem hier behandelten Themengebiet tun.

Es ist doch allemal besser, im Vorfeld für klare Strukturen und Rechtssicherheit zu sorgen, als Polizei und Staatsanwaltschaft vor faktisch unlösbare Aufgaben zu stellen.

Dass aber etwas gegen Pornographie getan werden muß, sollte uns allen klar sein. Da sich die informellen Instanzen sozialer Kontrolle im Zuge der Individualisierung der Gesellschaft mehr und mehr auflösen, muß der Staat derartige Aufgaben im Interesse aller übernehmen.

Eine andere Frage ist, ob dieser Weg dauerhaft gangbar sein wird. Möglicherweise geht es nicht ohne informelle soziale Kontrollen. Das aber kann nicht Gegenstand einer Debatte über § 184c StGB sein.

Vielen Dank auch für den Link!

P.P.

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@ Frage an alle Juristen:

Eine rein formaljuristische Frage. Die jungen Frauen in den NL Hardcore Videos waren ja alle nach damaligem NIEDERLÄNDISCHEM Recht volljährig (16), wie ist es dann möglich, daß der Gesetzgeber sie rückwirkend zu "Minderjährigen" erklärt ?

In DK waren sie zwar nicht volljährig, aber "sexuell vollmündig" (ab 15). Vollmündige werden jetzt rückwirkend zu "Unmündigen" erklärt.

Wenn der Gesetzgeber wie in den NL die Volljährigkeit von 16 auf 18 erhöht, müßte es dann nicht eine Art "Bestandsschutz" für das pornographische Altmaterial geben ?

In den USA gibt es ja eine "Grandfather law" in bestimmten Bereichen, allerdings nicht bei Pornographie.

Auch hier greift der Vergleich mit KP nicht, nicht nur moralisch, sondern auch juristisch, denn die Kinder dort konnten ja überhaupt keine Zustimmung geben, weil sie minderjährig waren.

Deshalb greift diese Rahmenrichtlinienumsetzungsdiskussion auch viel zu kurz. Hier sind KEINE Straftaten verübt worden, die Darstellerinnen hatten das gesetzliche Mindestalter - und trotzdem versucht man diese Filme in dem Bereich der organisierten Kriminalität zu schieben.

Deshalb halte ich die fadenscheinige Begründung der deutschen "Spitzenpolitiker" auch für eine Frechheit. JP wird etwas milder bestraft als KP, weil " der Unrechtsgehalt geringer einzuschätzen ist ".

Tatsächlich hat hier doch überhaupt kein Unrecht stattgefunden !
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@ Paul Panther:

"Sie sind eine engagierte Verfechterin Ihrer Position. Das sei Ihnen ohne weiteres zugestanden."

Danke für das Kompliment, Herr Panther. Ich bin nun mal hartnäckig. Vielleicht ja auch bald vor deutschen Gerichten.

Aber ich glaube so würde fast jeder reagieren, wenn er Freundinnen und Bekannte aus dem Umfeld hätte, die jetzt entweder als "Opfer" oder als "Täter" dargestellt werden, obwohl sie weder das eine noch das andere sind.

Schließlich bin ich auch Ende der 90er Jahre von niederländischen Juristen und Polizisten in meiner Meinung bestätigt worden, bzw. hat sich diese erst durch zahlreiche Gespräche gebildet.

Deshalb sehe ich auch nicht ein, daß nur durch einen EU Erlass alles auf einmal falsch sein soll, woran sich ja Staat, Polizei und Justiz jahrelang gehalten haben.
Übrigens auch in D. So weit auseinander liegen ja der alte §184er und der alte NL §240er nicht.

Natürlich sollte der Staat in bestimmten Bereichen das § modernisieren und anpassen.

Sonst könnte sich ja ein Staat nie weiterentwickeln.
Das Verbot von KP war eine solche begrüßenswerte, aber auch überfällige Maßnahme.

Nur bei JP sind die Altersgrenzen NACH dem Verbot von KP festgesetzt worden.

Noch 98/Anfang 99 wurde in den NL eine Absenkung des Schutzalters (für Pornographie) auf 14 Jahre diskutiert, quer durch alle Parteien. Analog zum dt. §184er. Die damals vorgetragenen Argumente waren schlüssig. Weshalb jetzt die Altersgrenze nicht auf 14 gesenkt, sondern auf 18 erhöht wird, nur weil die EU dies fordert, will mir nicht in den Kopf. Zumal es aus wissenschaftlicher Sicht keinerlei Begründung dafür gibt. Die NL Wissenschaftler, die 98/99 eine Sexualstrafrechtsreform vorbereiten sollten, haben sich fast ausschließlich dafür ausgesprochen.

Nur ein einziger christlich-konservativer Professor, ausgerechnet auch noch aus Amsterdam, der forderte eine 18er Grenze:
Prof.Dr.Kaspersen.

Und ausgerechnet dieser Prof. ist heute der höchste Kopf der Cyber Crime Convention, die enormen Druck auf die EU ausgeübt hat, die US 18er Grenze zu implementieren ! Reiner Zufall ?

"Warum aber treten Sie gegen Prüfsiegel ein?"

Das Prüfsiegel gibt es ja seit Herbst 08 schon, bei deutschen Produktionen.

Prüfsiegel kann nur jemand fordern, der sich mit dem Pornomarkt nicht auskennt. Kein Markt ist so global wie dieser und war es schon seit den 70ern.

z.B. die Schweizer Videothekare wird ein deutsches Prüfsiegel nicht im Geringsten interessieren.

Warum ? Die CH hat eine 16er Grenze. Pornographie wird dort auch ab 16 abgegeben.

Pornofilme mit 16/17jährigen, die in D jetzt illegal sind, bleiben in der CH weiterhin legal.

Andererseits sind bestimmte Pornos mit über 18-jährigen in der CH illegal, die in fast allen anderen Ländern legal sind. ("Wet" Videos usw. ) Also selbst wenn die ein dt.Prüfsiegel hätten, würde der CH Videothekar ein Ermittlungsverfahren bei bestimmten Porno DVDs bekommen, obwohl alle nachweislich über 18 sind.

Selbst wenn ich mich nur auf D beziehe:
Wie wollen Sie Prüfsiegel für 50 000 alte Filme erstellen ?

Weshalb brauchen Sie Prüfsiegel für Filme aus den USA oder KAN ? Bereits seit 1980 ist das Mindestalter dort 18 und wird auch streng vom FBI überprüft. (§2257 regulations ). Auch FRA hat bereits seit 1983 eine 18er Grenze. Für diese Länder bräuchten Sie gar kein Prüfsiegel. Wenn der Gesetzgeber dieses aber einfordern würde, dann wären absurderweise auch diese Filme illegal, weil sie dieses Prüfsiegel nicht haben.

"Diese sichern z.B.in den technischen Bereichen seit langer Zeit für notwendig erachtete Standards und könnten das auch in dem hier behandelten Themengebiet tun."

Der Vergleich hinkt aber.
Warum ? In kaum einem anderen Markt ist die Bedeutung des Altmaterials so wichtig wie im Pornofilmmarkt. Bestimmt 1/3 der Firmen sind nicht mehr existent, die Filme werden aber von Großhändlern immer noch vertrieben. Niemand hat doch hier noch Papiere o.ä.

Bevor ein falscher Eindruck entsteht:
Fast alle DarstellerInnen außerhalb Nordeuropas und den BeNeLux Staaten waren über 18, es gibt vielleicht rund 50 Ausnahmen, die auch bekannt sind. Die meisten dieser Ausnahmen sind nur durch gefälsche Ausweise möglich gewesen (z.B. Traci Lords). Theoretisch wäre dies auch heute noch möglich. Da wäre dann ein schönes Prüfsiegel drauf, wenn hinterher aber herauskommt, die Darstellerin war 16, ist der Besitz trotzdem illegal.

Diese fast pathologische Ausrichtung auf die Zahl "18" stört mich.

In keinem der BeNeLux oder der skand. Länder hat das Alter von 18 hier eine Rolle bei der Pornographieabgabe oder Produktion gespielt !

Nach dem Verbot von KP lag das Mindestalter bei 15 oder 16.

Die Reaktionen der Justizminister außerhalb dieser Länder zeigen mir, daß ihnen dies völlig unbekannt ist. Dies wäre dann aber Aufgabe der Staatssekretäre u.a., die JM darüber umfassend zu informieren.

"Es ist doch allemal besser, im Vorfeld für klare Strukturen und Rechtssicherheit zu sorgen, als Polizei und Staatsanwaltschaft vor faktisch unlösbare Aufgaben zu stellen."

Ha,ha, diese EU Richtlinie sorgt ja für Rechtsunsicherheit, für Kriminalisierung und stellt Polizei und Staatsanwaltschaft vor unlösbare Aufgaben.

Als Minimalkonsens hätte man europaweit eine 15er Grenze fordern müssen, zumindest ersteinmal für Altmaterial.

Faktisch wird dies ja auch in Norderuopa und BeNeLux so gehandhabt, wenn im § auch was ganz anderes steht.

Faktisch hat diese EU Reform hier "nur" dazu geführt, daß eben nach 2002 keine JP mehr produziert wird. Dies ist ärgerlich genug.

Würde man jetzt aber alle die vor Gericht stellen, die z.B. Rätselhefte mit 16-jährigen Pin-Up Girls haben, oder holländische Jugendzeitschriften, "dann können wir den Laden hier dichtmachen, wegen Überfüllung geschlossen".
Aussage eines Polzeibeamten.

Was meinen Sie denn, weshalb gerade die Pädophilen in den NL dieses § begrüßt haben ?

Dieses Alter, über 15, interessiert sie eh nicht, sie hatten gehofft, daß die KP-Sonderdezernate implodieren würden.

Nur Dank des pragmatischen Vorgehens der meisten hier - leider nicht aller - ist diese Totalkriminalisierung bisher weitgehend ausgeblieben. Sogenannte "Kinderschützer" kritisieren dies aber lautstark. Sie würden es wohl besser finden, wenn die Polizei sich mit alten Rätselheften befasst, anstatt gegen Kinderschänder vorzugehen.

"Dass aber etwas gegen Pornographie getan werden muß, sollte uns allen klar sein."

Man sollte lieber etwas für GUTE Pornographie tun, als pauschal dagegen, also dies wieder im Schulunterricht thematisieren, es kritisch in den Medien behandeln.
Kritisch, nicht negativ.

Außerdem sollten Staat und Gesellschaft die Firmen unterstützen ( nicht finanziell, sondern moralisch und durch Einbindung in die Institutionen, wie es hier bis in die späten 90er auch üblich war ), die gute und NICHT frauenverachtende Pornographie produzieren.

Noch nicht mal Don Quichotte hätte sich den Kampf gegen Pornograpie in toto auf seine Fahnen geschrieben. Schlechte Pornographie kann man/frau nur mit guter Pornographie bekämpfen. Alles andere ist eh eine Illusion. Noch nicht mal der DDR ist ja die Eindämmung der Pornographie gelungen, trotz strengster Grenzkontrollen.

Die Problematik die Sie ansprechen, die sehe ich natürlich auch.

Weil eben Pornographie völlig aus dem Bildungs- und Erziehungssystem verschwindet, die Jugendlichen der Bilderflut im Internet ausschleßlich sich selbst überlassen werden.

Solange D eine lächerlich surreale 18er Grenze für die Abgabe von Pornographie hat, wird ohnehin kein Jugendlicher diese § ernst nehmen. Denn die werden sich zurecht fragen, "wenn ich mit 14 Sex haben darf, warum darf ich mir dies erst mit 18 anschauen ?".

"muß der Staat derartige Aufgaben im Interesse aller übernehmen."

Der Staat zieht sich aus den sozialen Bereichen immer mehr zurück. Über die Folgen wundert er sich dann und reagiert mit weiteren Strafverschärfungen. Er übernimmt schon lange nicht mehr die Interessen aller, sondern die von einflußreichen Minderheiten, wie Zensurfeministinnen und fundamentalistischen Pseudo-Kinderschutzvereinen.
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@Fr. Kaiser:
Ich sehe das so:

Kontext 1a: Herstellung von Jugendpornographie, Akteure "echte Menschen". Rückwirkendes Strafverbot = damalige Tatbestände der Produktion können heute nicht verfolgt werden.

Bei der heutigen Herstellung (strafbar mit teilweise unklaren Ausnahmen) konstruiert der Gesetzgeber eine irgendwie geartete, nicht näher beschriebene (oben von mir kritisierte) "Ausbeutung" der Akteure hinzu, die der junge Mensch trotz Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung angeblich nicht einschätzen können soll. Außerdem konstruiert der Gesetzgeber eine ebenfalls nicht näher definierte "spätere Negativwirkung", etwa so: falls es zutreffen sollte, dass der junge (oder ältere) Erwachsene als Jugendporno-Darsteller durch Bild oder Name später identifiziert wird *und gleichzeitig* der Betrachter ihm dies nachteilig auslegt, oder der Erwachsene seine sexualmoralische Grundhaltung so drastisch ändert, dass ihm sein eigenes jugendliches Abbild "ex post" peinlich/unangenehm/etc. ist. Gleichzeitig sei es, so die Befürworter, Aufgabe des Staates (wohl mehr als der Eltern?), den Jungen Menschen vor spezifisch diesen Negativfolgen unter Einsatz des Strafrechts zu "bewahren".
(Wie willkürlich und dünn dieser Argumentationsgang ist, muss ich nicht weiter ausführen. Wie sie weiter oben schrieben, ist dies auch faktisch bei den ihnen bekannten Akteurinnen in den NL wohl nicht der Fall. Auch Casting-Shows, in denen sich Unter-18jährige massiv öffentlich blamieren (und beschimpfen lassen müssen), müssten einem so konstruierten Schutzzweck unterfallen, zumal die Sendungen ein Millionpublikum erreichen, und nicht nur ein "Spezial-Publikum").

Kontext 1b): Herstellung von fiktiver JP: Hier greifen nur die (mE. noch dünneren) Argumente des abstrakten Gefährdungsdeliktes, -siehe 2-, weil es keinen Akteur ausser dem Zeichner/Ersteller einer Animation etc. gibt. Eine Zeichentrickfigur kann keine strafrechtliches "Opfer" werden.

Kontext 2: Verbreitung und Besitz von JP: Hier muss die Norm als "abstraktes Gefährdungsdelikt" gesehen werden. Außer den Besitzer oder Weitergebenden gibt es ebenfalls keinen direkt im Zusammenhang stehenden Akteur, der direkt Nachteile erleidet.

Hier konstruiert der Gesetzgeber eine allgemeine Negativ-Wirkung, quasi eine Ausstrahlung auf die Bevölkerung, die vom Konsum des Materials ausgehen soll. Der Mensch wird also in den Augen des Gesetzgebers zum schlechteren/gefährlicheren Menschen, wenn er Material konsumiert/besitzt oder weitergibt, und zwar so massiv, dass er mit dem Strafrecht auf den rechten Weg zurückgebracht werden soll und von weiterer Aktivität abgehalten werden soll.

Denkbar sind hier a)Nachfrage-Induktion; Konsumenten könnten, so die Theorie, ermuntert werden, weiteres Material nachzufragen, was die Produktion steigere. b) Senkung von Hemmschwellen oder Zunahme realer Übergriffe. Letzteres Argument halte ich für eindeutig empirisch widerlegt, da mit Zunahme der Breitbandanschlüsse in den letzten 10 Jahren Material für ein Vielfaches der bisherigen Konsumenten verbreitet haben dürfte, während sich das Hellfeld realer Übergriffe nicht wesentlich geändert hat.

Noch ein Nachtrag zum Punkt von Frau Konersmann, "Es ist durch den deutschen Bundestag gegangen, also ist es gut bzw. kann es nicht so schlecht sein."
Dazu führe ich als Gegenbeispiel den (ebenfalls aus Brüssel stammenden) EU-Haftbefehl erster Fassung an. Er wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen. Ich glaube, es gab offene Briefe und Proteste von Strafrechtsprofessoren und vielen anderen Kreisen der Juristen-Welt, weil -bitte korrigieren Sie mich ggf- ein Rechtsbehelf völlig fehlte. Unter Rot-Grün beschlossen, musste sich, glaube ich, ein für bürgerrechtsfragen unverdächtiger Herr Ströbele von den Verfassungsrichtern fragen lassen, wie denn so ein Gesetz *überhaupt* beschlossen werden konnte. Das Umsetzungsgesetz erster Fassung starb so in Karlsruhe einen schrecklichen Tod.
Dies nur als Illustration, dass nicht alles, was durch den Bundestag geht, besonders wenn die Diskussionen dazu von in inländischen Medien "in Ruhe gelassenen" EU-Politikern inspiriert wurden, notwendigerweise gut, praktikabel, kurz- ein "Fortschritt" sein muss.

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http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/116153/index.php?pos=0

Man sieht doch an den naiven Äußerungen des OStA, daß er von der Materie kaum etwas versteht.

a.) Kennt er noch nicht mal das Strafmaß seiner eigenen §, welches jetzt bei JP bei bis zu 3 Jahren liegt, bei KP bei bis zu 5 Jahren. Er redet im Interview von bis zu 2 Jahren.

b.) Weiß er noch nicht mal, daß die LKAs bis zu 3 Jahre (!) brauchen um beschlagnahmtes Material auszuwerten. Wie sieht die "Lösung" der Behörden aus: Private Firmen werten dies aus, rechtlich höchst bedenklich, bei der Auswertung der Aktion Himmel sind katastrophale Fehler passiert, wenn ich den Pressemeldungen glauben darf.

c.) Bezeichnet er Konsumenten von JP, also Männer (und Frauen), die sich für bis zu 17-jährige Frauen interessieren, als "pädophil".
Pädophile sind aber nur an vorpubertären Kindern interessiert. Dies ist zumindest die wissenschaftliche Definition. Von der scheint der "Rechtsstaat" aber nicht sehr viel zu halten. Also schafft er sich seine eigenen Definitionen. Da kann ich nur noch drüber lachen !

@Jeremias: Das rückwirkende Straverbot gibts ja nicht. Sonst wären ja die ganzen Anklagen in einigen europ. Staaten nicht möglich gewesen.

Die ganzen Begründungen sind dünn. Wer wird durch virtuelle KP geschädigt ? Niemand ! Wenn man dies verbietet, weil es ein "abscheuliches Verbrechen" ist, weshalb ist dann die Darstellung von Kindermorden, Mord und Totschlag allgemein usw. in den Medien legal ?

Zypries und Kauder begründen sogar die Strafbarkeit des Vertriebs von VIRTUELLER JP damit, "daß dieses Material dann zur Nachahmung anregen könnte". Sehr interessant. Nur ist diese "Nachahmung" ja völlig legal. Weshalb dann sogar die virtuelle Abbildung davon verbieten ? Von A-Z ergibt dies alles keinen Sinn.

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Oberlandesgericht Wien: 7 Monate Haft ohne Bewährung für Vielleicht-Jugendpornografie

http://www.rainbow.at/news/1229621061

Wegen des Besitzes von fünf Bildern zweier nackter junger Männer, so der Bericht, wurde eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung verhängt. Wie "beruhigend", dass in D vielleicht "nur" eine Geldstrafe verhängt worden wäre.

Das muss die Befürworter des Jugendpornographie-Verbots doch mit Genugtuung erfüllen --in Österreich hat man die Samthandschuhe gegen die Schwulen (nach der durch Brüssel gerügten zu hohen Schutzaltersgrenze) wieder ausgezogen.

Ich weiß nicht, wie man ein Sitten- oder Moralstrafrecht noch anders definieren soll, als so.

Und treffen tut es die Minderheiten --schwule Jugendliche oder Erwachsene.
Hat sich die EU den Minderheitenschutz nicht auf die Fahnen geschrieben?

Wahrlich, was für ein "Fortschritt".

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http://anonymouse.org/cgi-bin/anon-www_de.cgi/http://www.gulli.com/news/...

Hier können Sie schon die ersten Fälle "bewundern", wo aus illegal vertriebener, bzw. kopierter und downgeloadeter Normalpornographie, dann auf einmal Kinderpornographie wird.

Die Gleichung der Staatsanwaltschaft scheint zu sein: Pornographie mit jung aussehenden Erwachsenen = Scheinminderjährigkeit = Jugendpornographie = Kinderpornos

Hier liegt ein Verstoß gegen das UrhG vor, kein Vertrieb von "Kinderpornographie" (Jugendpornographie).

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An Frau Kaiser:

Praktisch, wenn man sich an Ausnahmefällen hochziehen kann und immer nur die armen pornogeilen Menschen bemitleidet, die ja es alle Angst haben müssen vor den Kardi gestellt zu werden, obwohl sie doch in Wahrheit legale Pornos sehen und verbreiten. Und noch praktischer ist es, dieses alles einer gesetzlichen Regelung zuzuschreiben, die es nun endlich ermöglicht das Polizei und Staatsanwaltschaft Kinderschänder hops nehmen können.
Schon blöd, wenn man im Zwang seiner Triebe steht, nicht wahr Frau Kaiser?

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@Daisy:

Ich verstehe Ihren unsachlichen Tonfall nicht: "Schon blöd, wenn man im Zwang seiner Triebe steht"

Mir gehts hier weniger um persönliche Triebbefriedigung, da sind mir reale Menschen ohnehin lieber als Pornofilme, sondern darum, daß hier - seit Jahrzehnten - geltende Wertmaßstäbe völlig verschoben werden und ein Teil der legalen Pornographie zu KP umdefiniert wird.

Sicher ist der verlinkte Fall bisher ein Ausnahmefall, denn das Gesetz ist ja erst seit kurzem in Kraft. Aber es wird noch viele dieser Ausnahmen geben, eventuell wird dies auch zum Regelfall.

Es findet doch - aus Personal- und Zeitmangel - überhaupt keine richtige Prüfung des Einzelfalls mehr statt.

Anstatt die Justiz in D endlich besser personell auszustatten, macht man es sich sehr einfach, zieht den Radius des strafbaren Materials ins Absurde.

Sie schreiben:
"(....)dieses alles einer gesetzlichen Regelung zuzuschreiben, die es nun endlich ermöglicht, das Polizei und Staatsanwaltschaft Kinderschänder hops nehmen können."

Was heißt denn "endlich ermöglicht" ? War KP bis 2008 in D legal ? Wäre mir völlig neu ! Mich nervt es auch langsam, daß Gegnern dieser § ständig unterstellt wird, sie wären gegen die Ergreifung von Kinderschändern oder würden pädokriminelle Handlungsweisen damit legitimieren wollen.

Natürlich NICHT !

Ich habe selbst bis 2002 ehrenamtlich im Kinderschutz gearbeitet, in Amsterdam, kann aber genau trennen zwischen Sexualstraftaten an Kindern/Jugendlichen und einer selbstbestimmten Sexualität von Jugendlichen und Erwachsenen.

Ist jemand deshalb ein "Kinderschänder", weil er sich Pornos mit 17-jährigen Niederländerinnen ansieht ?

Nein, natürlich nicht.

Trotzdem werden diese Videos z.B. in Österreich als "Pornographische Filme mit mündigen Minderjährigen" seit etwa 3 Jahren beschlagnahmt.

Nach skand. und NL/BEL Recht waren die Modelle mit (15)16 (damals) nicht minderjährig.

Formaljuristisch handelt es sich also überhaupt nicht um Pornographie mit "Minderjährigen", sondern mit "Vollmündigen" (DK/FAR), bzw. "sexuell Volljährigen" (NOR/FIN/SWE/ISL), bzw. sogar "Erwachsenen"(NL/BEL).

Ich verstehe beim besten Willen nicht, wie man jetzt in die juristische Trickkiste greifen kann, um daraus RÜCKWIRKEND wieder "Minderjährige" oder gar "Kinder" zu machen.

Vielleicht kann ja ein Jurist mal detaillierter erläutern, wie soetwas überhaupt möglich ist. Wer zum Zeitpunkt der Aufnahme vollmündig oder volljährig war, kann ja nicht Jahre später auf einmal für unmündig erklärt werden.

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Das ist nun das Ergebnis dieser unsäglichen EU- und großkoalitionären Gesetzgebung:

14jähriges Mädchen erstellt _von sich selbst_ pornographische Bilder und verschickt sie an andere Jugendliche. Dann:

Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung jugendpornographischer Schriften  - Durchsuchungen - Beschlagnahme von Handys und PCs der Jugendlichen.

http://www.rsa-radio.de/aktuelles/nachrichten/Nachrichten-Kinderpornogra...

Ich erkenne hier wenig Unterschied zur Religionspolizei in Islamistisch geprägten Ländern, in denen zu wenig verhüllte Frauen im Auto angehalten werden, nach Hause geschickt, um sich korrekt zu verhüllen, oder in denen Verbote von Tanzen und Musik durchgesetzt werden.

Dieses Thema muss meines Erachtens unbedingt nochmal aufs öffentliche Tablett. In einer Gesellschaft, die jugendliche Sexualität staatlicherseits derart stigmatisiert, möchte ich nicht leben.

Das ist reines Sitten- und Moralstrafrecht.

Selbst wenn man als Eltern dieses Verhalten der Jugendlichen missbilligte: Das _Strafrecht_ ist das falsche Erziehungsmittel. Wie unverständlich muss diese Ermittlungsarbeit auch Kripo-Beamte vorkommen.

Im Anschluss stellt sich die zynische Frage, ob die Jugendlichen denn jetzt in die bayerische Sexualstraftäterdatei kommen.

Vielleicht ist dieser Praxis-Fall nochmal ein eigener Themeneintrag wert.

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Da nun laut PKS die Fallzahl beim §184c stark ansteigt, wenn auch natürlich von enem geringen Niveau, das Gesetz ist ja erst am 5.11.2008 inkraft getreten, sollte sich der Beck Blog vielleicht noch einmal damit befassen, zumal das BVG ja hier eine Beurteilung abgegeben hat, die sich kaum mit der Intention des Gesetzgebers deckt.

Auch die rückwirkende Umdefinition von Vollmündigen und Volljährigen zu "Jugendlichen", wenn dies auch mehr die dänische/niederländische Gesetzgebung betrifft, indirekt aber auch wieder auf die deutsche Gesetzgebung zurückfällt, erscheint mir wenig rechtstaatlich.

Eine moralische "Pro" / "Contra" Diskussion kann man gerne im Schutzalterblog oder woanders führen, mich würde von jur. Seite interessieren, wie man die Definition des Gesetzgebers mit der Entscheidung des BVG in Deckung bringt, hier gibt es ja eine erhebliche Differenz.

Das BVG hat aber mitnichten, wie in einigen Blogs fälschlicherweise zu lesen war, die neu eingeführte Strafbarkeit von Jugendpornographie prinzipiell infrage gestellt, sondern eher die erheblichen Abgrenzungsprobleme zu Gunsten der Beklagten ausgelegt.

Dies scheint vor Gericht, sofern man dies den spärlichen Berichten in den Medien überhaupt entnehmen kann, aber gar keine große Rolle mehr zu spielen.

Meine Frage geht auch an Herrn Dr. Liesching, denn Sie haben die "Kritierien der Scheinminderjährigkeit" ja extrem weit gefasst. Weshalb eigentlich ?

Obwohl die Scheiminderjährigkeit ja so konkret gar nicht im Gesetz steht, sondern sich höchstens indirekt durch die Abgrenzungsprobleme ableitet.

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