Herzog fordert: Stoppt den EuGHInhalt abgleichen

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Experte: Prof. Dr. Markus Stoffels

Universität Heidelberg

09.09.2008

Der frühere Bundespräsident und Staatsrechtler Roman Herzog und Lüder Gerken, Vorstand des Centrums für Europäische Politik, haben in einem gemeinsamen Beitrag für die FAZ vehemente Kritik an der Rechtsprechung des EuGH geübt. Stein des Anstoßes ist vor allem die bekannte Mangold-Entscheidung aus dem Jahre 2005 (EuGH 22.11.2005, NJW 2005, 3695), in der der EuGH in dem Verbot der Altersdiskriminierung einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts erblickte und die Unanwendbarkeit hiergegen verstoßender nationaler Regelung dekretierte. Die Kritik an dieser und anderen Entscheidungen kulminiert in folgendem Fazit: "Die beschriebenen Fälle zeigen, dass der EuGH zentrale Grundsätze der abendländischen richterlichen Rechtsauslegung bewußt und systematisch ignoriert, Entscheidungen unsauber begründet, den Willen des Gesetzgebers übergeht oder gar in sein Gegenteil verkehrt und Rechtsgrundsätze erfindet, die er dann bei späteren Entscheidungen wieder zugrunde legen kann. Sie zeigen, dass der EuGH die Kompetenzen der Mitgliedstaaten selbst im Kernbereich nationaler Zuständigkeiten aushöhlt." Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen halten die Verfasser die Errichtung eines vom EuGH unabhängigen Gerichtshofs für Kompetenzfragen für zwingend geboten. Aktuell richten die Verfasser ihre Hoffnungen auf das BVerfG. Dieses ist derzeit mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des BAG (BAG 26.4.2006, NZA 2006, 1162) befasst, daß die Konsequenzen aus der Mangold-Entscheidung gezogen hatte. Seit dem Beitrag von Abbo Junker (Der EuGH im Arbeitsrecht - Die schwarze Serie geht weiter, NJW 1994, 2527) hat man nicht mehr eine solch engagierte Philippika gelesen. Egal, ob man die Bewertung teilt oder nicht, eine eingehende Diskussion dieser Grundsatzproblematik ist vonnnöten.

Siehe auch:

Kommentare

Kommentare:
Tilman
09.09.2008

Was genau ist das "Centrum für Europäische Politik"? Wer finanziert es, welche sind die Ziele? Auf deren Webseite steht nur allgemeines Zeug.

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Dr. Marc Lothar Mewes

09.09.2008

Herzog und Gerken übertreiben gewaltig, wenn sie dem EuGH vorwerfen, zentrale Grundsätze der abendländischen richterlichen Rechtsauslegung bewußt und systematisch zu ignorieren.

Eine sehr sachliche Analyse findet sich demgegenüber bei
Temming, Altersdiskriminierung im Arbeitsleben - Eine rechtsmethodische Analyse, 2008

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Träger des Centrums für Europäische Politik ist die Stiftung Ordnungspolitik mit Sitz in Freiburg i.B.
Informationen zur Stiftung und ihren Anliegen finden Sie auf deren Website: www.sop-cep.de

Über die Arbeit des Centrums für Europäische Politik informiert u.a. deren digitale Pressemappe: http://www.cep.eu/62.html

I.A.
Melanie Heikel

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Tilman
09.09.2008

Die Webseite kenne ich. Beispiel: "Das CEP schlägt als Kompetenzzentrum die Brücke zwischen der Politik der EU und ihrer Wahrnehmung und Begleitung in Deutschland." Das bedeutet gar nichts. Jeder stellt sich gerne als "kompetent" dar, und jeder Lobbyist möchte "Wahrnehmung" beeinflussen.

Letztendlich müsste man sehen wo das Geld für diese "Stiftung" herkommt, und wo die Vorstände früher gearbeitet haben bzw. noch arbeiten. Es sollte geprüft werden, ob der Laden nicht was ähnliches ist wie die INSM, nur mit einer mehr "europäischen" Geschmacksrichtung.

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dude

10.09.2008

wahrscheinlich ein thinktank, der von irgendwelchen typen mit handfesten interessen im hintergrund finanziert wird ... sowas wie die bertelsmann stiftung. schade, dass sich roman herzog für billige polemik hergibt.

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Giesen

13.09.2008

Der EuGH ist ja nicht allein unter den supra-/internationalen Gerichten Europas mit seiner dynamischen Auslegung der Verträge.
In Bankovic et al v. Belgium hat der EGMR ausdrücklich festgestellt, dass er sich nicht an die travaux préparatoires, die nur ein Teil der derzeitigen Mitglieder verabschiedet hat, gebunden fühlt und er die Konvention vielmehr lebendig interpretiert. So hat er dann auch die Drittwirkung der Grundrechte aufgenommen (X und Y v. The Netherlands) usw.
Beim EGV besteht dagegen sogar eine potentielle Einfallsklausel für eine dynamische Auslegung, nämlich die in der Präambel genannte fortschreitende Integration.

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Wiener

16.09.2008

Die Kritik ist nicht unberechtigt. Ich empfehle zur Lektüre:

Der EuGH und die Souveränität der Mitgliedstaaten
Eine kritische Analyse richterlicher Rechtsschöpfung auf ausgewählten Rechtsgebieten

http://www.lindeverlag.at/verlag/buecher/978-3-7073-1335-2
http://www.uibk.ac.at/ipoint/buch_der_woche/?id=551845

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Christopher

27.09.2008

Die Rechtsprechung des EuGH mag in verschiedenen Punkten schwierig nachzuvollziehen sein. Das sich aber eine Autorität wie Roman Herzog ein solch polemischen Urteil fällt, welches zu allem Übel noch gravierendes Unverständnis des Europarechts erkennen läßt, ist wirklich erschreckend. Nur zwei Beispiele:

1. Der grenzüberschreitende Bezug (Abs. 7 ds Artikels) ist in den von den Richtlinien erfassten Fällen der Diskriminierung nicht von nöten . Klar zeigen dies die Urteile Kreil und Dory. Es geht gerade darum Diskriminierung nicht nur zwischen den Mitgliedsstaaten sondern auch in den einzelden Rechtssystemen zu verhindern.

2. Die konkreten Verpflichtungen aus den Richtlinien sind natürlich vor dem Umsetzunggsdatum für die Mitglidstaten noch nicht verbindlich. Wohl aber resultiert bereits dann aus der beschlossnen Richtlinie die Pflicht, keine neuen nationalen Regelungen zu treffen, die dem Zweck der Richtlinien zuwiederlaufen würden. Darum ging es im Mangold-Urteil. Nicht um Pflicht zur Umsetzung (Abs. 9 des Artikels).

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Die im vorausgehenden Beitrag erwähnten Urteile finden Sie hier:
Rechtssache C-285/98 (Tanja Kreil)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:61998J0285:DE:HTML

Rechtssache C-186/01 (Alexander Dory)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62001J0186:DE:HTML

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Greyn

26.01.2009

Wenn der Begriff "abendländisch" fällt, dann zeigt dies schon, dass man weit entfernt ist von juristischer Argumentation und sich in einem Gefilde aufhält, den ich besser nicht benenne. Zumindest Lobbyismus ist das allemal. Schade.

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