Fußnoten in juristischen Aufsätzen

Schriftleiter Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
01.08.2008In der NJW erscheinen immer wieder Aufsätze, die sehr viele Fußnoten aufweisen. Eine Fußnote ist laut Wikipedia eine „Anmerkung, Legende, Bemerkung, Quellenangabe oder weiterführende Erklärung zu einem Text- oder Bildmotiv“. Fußnoten haben haben ebenfalls laut Wikipedia "den Zweck, den Text flüssig lesbar zu gestalten".
Gerade in Aufsätzen, die über die Entwicklung der Rechtsprechung berichten, ist es notwendig, die Fundstellen der Entscheidungen zu benennen. Dafür sind Fußnoten hervorragend geeignet, denn sie stören den Lesefluss nicht. Gleichzeitig ermöglichen sie demjenigen, der sich näher damit befassen will, ins Detail zu gehen. Genauso liegt der Fall, wenn andere Autoren zitiert werden. Auch da ist die Fußnote m.E. besser, als ein "Klammerzitat".
Problematisch finde ich die Fälle der Anmerkungen oder Bemerkungen in Fußnoten. Sie können den Lesefluss erheblich stören. Ich möchte nicht gezwungen sein, zwischen dem auch noch kleiner gedruckten Fußnotentext und dem Aufsatztext hin und her zu springen, um umfassend informiert zu sein. Mein Anspruch an den juristischen Aufsatz ist, dass er sein Thema im "eigentlichen Text" abschließend behandelt. Geradezu als Unsitte empfinde ich es, eine vielleicht sogar unbequeme Gegenmeinung in einer Fußnote zu verstecken, statt sich mit ihr im Text auseinanderzusetzen.
Aber wie lernen Juristen eigentlich gut zu schreiben? Hoffentlich schon an der Uni durch den Besuch von Übungsveranstaltungen und Vorlesungen sowie hilfreiche Korrekturanmerkungen zu Sprache und Ausdruck in den Klausuren und Hausarbeiten. Daneben gibt es natürlich auch Fachliteratur zu dem Thema.
Auch im Aktuell-Teil von Heft 33 der NJW, die am 8. August erscheint, findet sich dazu Lehrreiches: Rechtsanwalt Michael Schmuck aus Berlin schreibt dort zu den " 10 Regeln für klares Juristendeutsch". Wenn wir als Redakteure das so lesen, müssen wir uns wohl ab und an mal an die eigene Nase fassen - oder?



Kommentare
Kommentare:
01.08.2008
Lieber Herr Wenk-Fischer,
gibt es eigentlich noch eine juristische Zeitschrift, die nicht mit Fußnoten arbeitet?
Bei Befragungen wegen der Klammerzitate erfährt der Staudinger-Verleger (man folge auch hier dem Fachliteratur-link ;-) übrigens immer wieder, dass diese überwiegend begrüßt werden, da so eben nicht in die Fußnoten gesprungen werden muss, um zu überprüfens, ob noch irgendwo eine Meinung versteckt ist, sondern je nach Vorliebe das Zitatnest bzw. die Anmerkung mitgelesen oder - wegen des kleiner Schriftgrades - leicht überlesen werden kann. Andere lehnen die Klammerzitate jedoch total ab. Das ist wohl ähnlich wie bei Bayern München man liebt es oder man hasst es.
Willkommen im Sommerloch
Patrick Sellier
01.08.2008
Lieber Herr Sellier,
im NJWSpezial beispielsweise wird mit Klammerzitaten statt Fußnoten gearbeitet.
Beste Grüße aus Frankfurt
Christoph Wenk-Fischer
PS: Zum Sommerloch siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Sommerloch
01.08.2008
In den Naturwissenschaften sind Klammerzitate weit verbreitet. Bei der Lektüre juristischer Kommentare begrüße ich es auch, wenn ich sofort die Fundstelle habe. Kurios finde ich, dass in der Wikipedia Fußnoten, auch wenn sie immer nur verschiedene Stellen des gleichen Standardwerks angeben, als besonderer Ausweis der Seriosität gelten.
Gleichwohl würde ich in einem Essay Klammerzitate eher als störend empfinden.
02.08.2008
Als abschreckendes Beispiel kann hier die amerikanische Literatur gelten. Gerade Aufsätze jüngerer Autoren weisen immer wieder durchlaufende Fußnotenanteile von zwei Dritteln pro Seite auf. Dies vor allem, weil in den Fußnoten umfassende Ausführungen gemacht werden. Meines Erachtens zeigt dies, dass der Autor nicht gewichten kann, ob diese Ausführungen für seinen Aufsatz notwendig sind oder nicht. Unglückliches Ergebnis ist auch, dass andere Autoren auf Fußnoten verweisen müssen.
Dezidierte Verweise halte ich für hilfreich, sie belegen wissenschaftliches Arbeiten und geben dem Leser weitere Literatur an die Hand. Natürlich kann man das von den "großen Geistern" nicht verlangen. Bei Studenten, Doktoranden etc. halte ich das aber für angemessen. Lange Einzelfußnoten sollte man hingegen vermeiden und sich überlegen, ob die Ausführungen erforderlich sind. Dann kommen sie in den Text, ansonsten lässt man sie weg.
Ich habe das Gefühl, das mancher Autor in diesen Fällen die Arbeit, die er in seine Vorüberlegungen gesteckt hat, in den Aufsatz "hinüberretten" möchte.
Daher kann ich Herrn Wenk-Fischer nur zustimmen.
03.08.2008
Als Beck-Autor bin ich "Fußnotenautor" und bei anderen Zeitschriften z.B. VRR "Klammerautor", wenn man das so vereinfacht schreiben darf. Ich kenne damit also beide Seiten und schätze auch beide (sowohl als Autor wie auch als Leser). An Fußnoten mag ich als Leser vor allem, dass man sofort auf den berühmten "ersten Blick" sehen kann, welche Entscheidungen und Literatur der Autor verarbeitet hat. Im übrigen finde ich "Fußnotentexte" für eine erste Lektüre leichter lesbar, da Sätze/Gedanken nicht immer durch Einschübe unterbrochen werden. Für die Arbeit (jedenfalls meine)in der Praxis dagegen ist die "Klammertechnik", die sich ja vor allem in den modernen "Beraterzeitschriften" finden lässt deutlich vorteilhafter. Man kann mit dem Textmarker mit einem Strich die Aussage und auch gleich die Fundstelle markieren. Im Internetzeitalter ist natürlich auch die "Verlinkung" viel einfacher zu finden.
Natürlich ist das alles Geschmackssache - ich habe schon oft mit anderen Autoren oder Verlagsmitarbeitern hierüber diskutiert (zuletzt übrigens mit Vertretern von Beck wegen des demnächst erscheinenden Buches "Straßenverkehrssachen". Da gibt es aber dann auch Fußnoten :-))))