Chaos Computer Club: § 202c StGB muss abgeschafft werden

von Jan Spoenle, veröffentlicht am 21.07.2008

Der Chaos Computer Club (CCC), Deutschlands bekannteste Hacker-Vereinigung, hat erneut die Abschaffung des vor knapp einem Jahr eingeführten Paragraphen 202c des Strafgesetzbuches gefordert. In einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht, das sich aufgrund einer Verfassungsbeschwerde mit den rechtlichen und rechtstatsächlichen Wirkungen der Strafnorm beschäftigt, hat der CCC darauf hingewiesen, dass das umstrittene Verbot von sogenannten "Hacker-Tools" den IT-Standort Deutschland erheblich gefährde.

Diese Programme sind für die tägliche Arbeit von Sicherheitsexperten und Netzwerkadministratoren äußerst wichtig, so der CCC in seiner Pressemeldung. Während in entsprechenden Bereichen tätige Unternehmen abwanderten und auch Forschung und Lehre sich deutlichen Einschränkungen gegenüber sähen, müsse man auch eine generelle Absenkung des IT-Sicherheitsniveaus in Deutschland befürchten. Zudem ergibt sich nach Ansicht des CCC aus dem neuen Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme das Recht jedes Einzelnen, seine eigenen Computersysteme auf Sicherheitslücken testen zu können. Dazu sei aber nicht nur der Besitz von entsprechenden Programmen, sondern auch deren Weiterentwicklung und der öffentliche Austausch über sie notwendig. Die vollständige Stellungnahme des CCC ist als PDF-Download erhältlich.

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