Baden-Württemberg: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Verbot gewerblicher und organisierter Suizidhilfe

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 03.07.2008

Die vom früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch  geleistete Sterbehilfe gegenüber einer 79-jährigen Frau aus Würzburg wurde in den vergangenen Tagen scharf kritisiert. Den Berichten zufolge hat die Frau ein tödliches Mix aus dem Malaria-Medikament Chloroquin und dem Beruhigungsmittel Diazepam unter seinem Beisein eingenommen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat deshalb ein Vorermittlungsverfahren gegen den Juristen eingeleitet. Die Diskussion ist in vollem Gang.

Einig sind sich die Politiker darüber, dass die höchstpersönliche Entscheidung  jedes einzelnen, aus dem Leben scheiden zu wollen, zu respektieren sei. Die in Krankenhäusern und Hospizien geleistete Sterbebegleitung und palliativmedizinische Betreuung ist von zentraler Bedeutung. Geschäften mit dem Tod muss allerdings ein Riegel vorgeschoben werden.

Das baden-württembergische Landeskabinett hat am 30.6.2008 einen Gesetzesvorschlag zum Verbot "gewerblicher und organisierter Suizidhilfe" auf den Weg gebracht. Die gemeinsam mit anderen Bundesländern erarbeitete Entwurf soll morgen im Bundesrat behandelt werden. Mit dem neuen Straftatbestand § 217 StGB soll das Betreiben eines Gewerbes oder die Gründung einer Vereinigung, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren oder zu verschaffen, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Aus der Datenbank beck online:

Kusch  In Würde sterben - nur im Ausland?, NStZ 2007, 436

Birkner  Assistierter Suizid und aktive Sterbehilfe - gesetzgeberische Handlungsbedarf?, ZRP 2006, 52

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Der Bundesrat hat am Freitag mit den Stimmen von 13 Ländern einen Entschließungsantrag zum Verbot gewerblicher Sterbehilfe beschlossen, sich jedoch nicht auf die bereits vorliegende Gesetzesinitiative geeinigt. Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde an die Ausschüsse zurückverwiesen, um überarbeitet und bald nach der Sommerpause eingebracht zu werden.

Hintergrund ist, dass sich mehrere SPD-geführte Länder nicht auf eine Zustimmung zu dem von Union geführten Ländern vorgelegten Gesetzesentwurf einigen konnten.

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