USA: Laptop-Durchsuchungen an der Grenze vor US Gerichten

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 16.06.2008

Wie die Presse berichtet, hat die US-amerikanische Bürgerrechtsorganisation (Electronic Frontier Foundation)  gemeinsam mit der Association of Corporate Travel Executives ein Verfahren zur Klärung der Rechtmäßigkeit von Laptop-Durchsuchungen an US-Grenzen angestrengt.

Dabei handelt es sich nicht um einen Einzelfall. In der Sache geht es um den Fall eines US-Amerikaners, der bei der Rückreise von den Philippinen im Jahr 2005 am Los Angeles International Airport  von der U.S. Customs and Border Patrol aufgefordert worden war, die auf seinem Laptop gespeicherten Daten zu präsentieren. Dabei wurde Bildmaterial entdeckt, das die Border Patrol Officer als kinderpornografisch einstuften. Der Beschuldigte macht geltend, eine verdachtsunabhängige Durchsuchung von Notebooks verletze den 4. Zusatz der Verfassung der Vereinigten Staaten, wonach unangemessene Durchsuchungen und Beschlagnahmungen verboten seien. Das Verfahren ist noch beim United States Court of Appeals for the Ninth Circuit anhängig.

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3 Kommentare

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Danke für den Hinweis, Herr Wutz. Durchsuchungen ohne Anfangsverdacht wären aber nach dt. Recht bedenklich... Wären sie überhabt de lege lata möglich?

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