BGH: Verurteilung eines Substitutionsarztes wegen missbräuchlicher Abgabe von Substitutionsmitteln rechtskräftig

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 08.06.2008
Rechtsgebiete: Strafrecht1|3464 Aufrufe

Der BGH hat ein Urteil des Landgerichts Hanau bestätigt, in dem dieses einen Substitutionsarzt wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln in 133 Fällen sowie wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an einen Substitutionspatienten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt hat. Der Patient war infolge der Verwendung der ihm von dem Arzt überlassenen Dosis Polamidon gestorben. Der BGH bestätigte auch das gegen den verurteilten Arzt für einen Zeitraum von fünf Jahren verhängte Verbot, seine Tätigkeit als Substitutionsarzt fortzuführen (Urteil vom 04.06.2008, Az.: 2 StR 577/07).

Der Angeklagte hatte mit seiner Revision u.a. geltend, die Abgaben seien schon deshalb nicht unerlaubt gewesen, weil er als Substitutionsarzt einer Erlaubnispflicht unabhängig von Beschränkungen durch die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung gar nicht unterliege, sondern von dieser befreit gewesen sei.

Der BGH stellt klar, dass ein in der Substitutionsbehandlung von Drogenabhängigen tätiger Arzt sich wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln strafbar machen könne, wenn er außerhalb des Anwendungsbereichs der für die Substitutionsbehandlung geltenden Vorschriften Betäubungsmittel zur freien Verfügung überlasse und damit im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG abgebe. Dies habe der Angeklagte unter grober Missachtung der ärztlichen Sorgfaltspflichten getan.

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von polamidon zu sterben als anwender der substituiert wird ist als wolle man in einem runden zimmer in die ecke machen!

wenn, hat er beikonsum von einem beruhigungsmittel gehabt, das den tod in kombination herbeigeführt hat, aber nur polamidon in welcher höhe auch immer kann einen eindosierten substituierten patienten nicht töten!

aber genau dieses halbwissen der juristen, in puncto substitution von drogenabhängigen, macht eine sache die tatsächlich den patienten hilft so gefährlich für die ärzteschaft.

auch die äußerung er hätte 133 patienten unerlaubt betäubungsmittel verschrieben, richtig ist er hat sich nicht an richtlinien gehalten die das gesetz im vorgibt, aber das gesetz ist von juristen,

ärzten und politikern mit einem wie schon erwähnt gefährlichen halbwissen beschlossen worden. resultat dieser gesetztgebung substituionsarzt der nur seine arbeit machen wollte, wird weil er formelle

fehler bei der abgabe des medikaments an patienten gemacht hat, in das gefängniss gesteckt. der arzt hat die medikamente doch nicht verkauft!

würde ich mal sagen tolle wurst, schicken wir doch alle ärzte in den knast die substituieren fehler findet man mit sicherheit bei allen!

 

 

 

 

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