Ein Jahr danach: Wie fanden Sie den Umgang mit dem Provida-Problem?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 05.06.2008
Rechtsgebiete: Can-BusProvidaVerkehrsrecht|4049 Aufrufe

Ein Jahr etwa ist es bereits her: Der oftmals als "Skandal" gesehene Umgang mit Geschwindigkeitsmessfahrzeugen des Typs "Provida". Zur Erinnerung: Die Polizeibehörden verschiedener Bundesländer hatten mit Provida-Fahrzeugen Messungen noch Wochen und Monate durchgeführt, nachdem feststand, dass Eichungen der Messfahrzeuge zwar fomal existierten, neue Eichungen durch die Eichämter aber abgelehnt wurden. Grund hierfür waren technische Veränderungen, die nicht mehr von der PTB-Zulassung für Provida umfasst waren. Losgetreten wurde die gesamte Lawine durch einen einfachen Einstellungsbeschluss (gem. § 47 OWiG) des AG Lüdinghausen (NZV 2007, 432 = VRR 2007, 196) in einem Bußgeldverfahren:

„Die Betroffene wurde am 6.8.2006 mittels des in ein Fahrzeug des Typs Daimler Chrysler E 320 CDI eingebauten Systems ProViDa 2000 auf der A 43 im Bereich T mit einer nach Abzug der für geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte dieses Typs erforderlichen Toleranz festgestellten Geschwindigkeit von 87 km/h gemessen. Zulässig war jedoch lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Gegen den Bußgeldbescheid (50 Euro Geldbuße) hat die Betroffene rechtzeitig Einspruch eingelegt.Das Verfahren war nach § 47 OWiG einzustellen. Eine Ahndung des Verstoßes schien nicht geboten, da der Geschwindigkeitsverstoß nur mit erheblichem Aufwand weiterverfolgt werden könnte. Das eingesetzte Messgerät war nämlich zwar zur Zeit der Tat gültig geeicht, doch lagen die Voraussetzungen für eine Eichung offenbar nicht vor, da derzeit trotz unveränderter Bauweise eine Eichung der Fahrzeuge durch das zuständige Eichamt abgelehnt wird. Die Autobahnpolizei hat auf Nachfrage des Gerichts hierzu u.a. wie folgt Stellung genommen: "Bei der Autobahnpolizei werden Fahrzeuge vom Typ Daimler Chrysler E 320 CDI eingesetzt. Diese Fahrzeuge waren alle mindestens bis 31.12.2006 geeicht und wurden im Dezember dem Eichamt E zwecks Eichung überstellt. Aufgrund eines technischen Details im Fahrzeug wird zurzeit durch das Eichamt E die Eichung nicht durchgeführt, obwohl herstellerseits den Zentralen Polizeitechnischen Diensten (ZPD) mitgeteilt wurde, durch welche technischen Gegebenheiten die erforderlichen Bedingungen gewährleistet sind. Zur Technik kann die Autobahnpolizei N keine Stellungnahme abgeben. Die erforderlichen Angaben müssten bei den Zentralen Polizeilichen Diensten (ZPD), der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) und dem Eichamt E eingefordert werden. Aufgrund der ordnungsgemäßen Abnahme des Systems ProViDa 2000, der bisherigen Eichungen und den zu Gunsten der Betroffenen abgezogenen Messtoleranzen bestehen hier keine Zweifel, dass die vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitungen zutreffend sind." Wie mit solchen Fällen, in denen formell richtig, materiell aber wohl falsch geeichte Messgeräte genutzt wurden zu verfahren ist, ist unklar.“'

Nachfolgend kam es zu verschiedensten Stellungnahmen zu der Problematik. Selbst "plusminus" berichtete ausführlich hierzu. 

Mittlerweile dürfte das Problem natürlich Geschichte sein - der Rauch des Gefechts ist also verzogen! Wie sind - rückblickend gesehen - Ihre Eindrücke/Erfahrungen von bzw. mit dem Umgang mit dem Problem? Waren Sie vielleicht selbst betroffen von einer derartigen Messung? Waren Sie als Verteidiger(in), Polizist(in), Mitarbeiter(in) einer Verwaltungsbehörde oder Richter(in) in Verfahren in diesem Zusammenhang tätig?

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