DAV: Keine flächendeckende Erhöhung der Bußgelder in VerkehrsOWi-Verfahren

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 25.05.2008

Die Diskussion um die bereits mehrfach an dieser Stelle angesprochene Erhöhung der Bußgelder geht weiter: Nun hat die Interessenvertretung der Anwaltschaft, der DAV Stellung bezogen. In einer Pressemitteilung vom 21.5.2008 wird vor allem die generelle Erhöhung durch regelmäßige Verdoppelung der Bußgelder in allen Bereichen beklagt. Insbesondere sei dies sozial ungerecht, da wirtschaftlich schwächere Verkehrsteilnehmer besonders betroffen würden. Wirksame Sanktionen bei bestimmten Delikten seien nach wie vor die Eintragung von Punkten in das Flensburger Register bzw. das Fahrverbot.

Der auch im Beck-Verlag publizierende Autor Dr. Michael Burmann vom Verkehrsausschuss des DAV wird hier zudem u.a. wie folgt zitiert:

„Es darf bezweifelt werden, ob eine so weitgehende und pauschale Erhöhung der Bußgelder tatsächlich die Verkehrssicherheit fördern wird.“

Die jetzt vorgelegten Pläne lehnt der DAV deshalb ab, da es bei der Bestrafung von reinen Ordnungswidrigkeiten durch Geldbußen immer noch einen Abstand zu den Sanktionen bei entsprechenden Straftaten geben muss. Die Pläne würden aber bei einem Promilleverstoß eine Regelgeldbuße von 500 Euro vorsehen. Auf diesem Niveau würden sich aber auch die Geldstrafen bei der Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr bewegen. Bei reinen Ordnungswidrigkeiten ist aber der „Unwertgehalt“ der Tat niedriger als bei Straftaten. Daher müssten auch die Sanktionen dementsprechend niedriger sein.

Wenn mit höheren Bußgeldern in anderen EU-Ländern argumentiert werd, werde aber übersehen, dass in Deutschland die Kontrolldichte wesentlich höher sei. Die präventive Wirkung entfaltet sich daher schon durch die intensiven Kontrollen.

 

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