Beschlagnahme des Computerspiels "Condemned" - Brauchen wir wirklich ein neues "Killerspiel"-Verbot?

von Prof. Dr. Marc Liesching, veröffentlicht am 12.03.2008

Immer wieder wurden in der Vergangenheit rechtspolitische Forderungen nach einem strafrechtlichen Verbot von so genannten "Killerspielen" laut. Zuletzt mündeten diese vor gut einem Jahr in eine entsprechende Gesetzesinitiative des Freistaats Bayern zur Schaffung eines eigenständigen § 131a StGB, der nach seinem Wortlaut alle "Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen" erfassen sollte. Damit wäre der Straftatbestand wesentlich weiter als das bislang in § 131 StGB gefasste allgemeine Verbot von Gewaltdarstellungen.

Nunmehr ist durch Beschlüsse des Amtsgerichts München im Januar und Februar 2008 mit dem Computerspiel "Condemned" zum wiederholten Male ein vermeintliches "Killerspiel" nach der bereits seit geraumer Zeit geltenden Strafvorschrift des § 131 StGB beschlagnahmt worden. Schon vormals sind Games wie "Manhunt" (2004) oder "Dead Rising" (2007) wegen verbotener Gewaltdarstellungen nach § 131 StGB nach entsprechenden Beschlagnahmebeschlüssen vom Markt genommen worden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Bedarf es überhaupt einer strengeren Strafregelung de lege ferenda, welche im Übrigen auch weitreichende Auswirkungen auf die bisherige Jugendschutzpraxis des "abgestuften" Restriktionensystems von Indizierungen durch die BPjM und Altersfreigabekennzeichnungen durch die USK haben könnte?

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