Skript Internetrecht März 2008

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 09.03.2008

Das Skript Internetrecht steht in neuer Version (März 2008) zum Abruf bereit.

Das Ebook wird seit mehr als fünf Jahren kostenlos zum Abruf bereitgestellt; in dieser Zeit ist der ca. 500 seitige Text mehr als 100000mal abgerufen worden. Das Skript wird alle sechs Monate aktualisiert.

Die Neufassung umfaßt u.a.

  • die Rechtsprechung des Jahres 2007 zum Internetrecht
  • die Neuordnung des Urheberrechts durch den 2. Korb
  • in komplett neu strukturiertes Kapitel Domainrecht
  • Hinweise zum Internetstrafrecht/TK-Recht.

Viel Spass beim Lesen; für Rückmeldungen jeder Art bin ich sehr dankbar.

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Mae...

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3 Kommentare

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Es ist grossartig, dass dieses wunderbare Standardwerk regelmäßig kostenlos zur Verfügung steht, ein herzliches Dankeschön dafür.

Aus der Sicht des Archivars wäre es wünschenswert, wenn jede Version zugleich auch als eigene Datei auf miami.uni-muenster eingestellt würde. Dort ist leider nur eine einzige ältere und damit überholte Fassung abrufbar. Da sich mehr und mehr Akademiker via OAI-Harvestern wie OAIster informieren, bekommen sie dort nur die alte Fassung zu Gesicht.

Ausserordentlich bedauerlich finde ich zudem, dass die Verantwortlichen von MIAMI sich entschieden haben, die Aufsätze in MIAMI nicht OAI-kompatibel zur Verfügung zu stellen mit der Konsequenz, dass Prof. Hoerens Aufsaetze in MIAMI ein erhebliches "Sichtbarkeits"-Manko haben.

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Lieber Herr Dr. Graf,
Sie haben mit MIAMI recht. Ich habe da mehrfach bei unserer UB nachgefaßt. Da ist der Anfangsdrive verloren gegangen. Ich werde jetzt noch einmal eine Itiative starten, um die Texte auch bei MIAMI vorrätig zu halten. Gruss IHr TH

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Hallo,

ich verweise auf meinen Kommentar an anderer Stelle:
http://www.blog.beck.de/?p=453#comment-319

Ich denke die Frage, ob eine IP personenbezogen ist oder nicht, hat es inzwischen verdient, länger ausgeführt zu werden, wobei jede Seite erwähnt werden sollte. Dabei sollte die Ansicht des "relativ personenbezogenen Datums" durchaus genannt werden, damit man weiss, um welche Meinungen es hier geht.

Als Anregung von einem Leser der schon lange dabei ist :)

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