Klage auf 500.000 Euro Entschädigung und Schadensersatz nach AGG

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 18.02.2008

Eine Außendienstmitarbeiterin der R+V-Versicherung türkischer Herkunft verlangt vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden derzeit 500.000 Euro Entschädigung und Schadensersatz. Sie sei wegen ihres Geschlechts und ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert worden. Nachdem sie ihre Schwangerschaft angezeigt habe, habe man sie aus dem Betrieb drängen wollen: Ihr sei nahe gelegt worden, lange Elternzeit zu nehmen, schon bei Beginn der Mutterschutzfrist habe man ihr ihren Nachfolger (nicht etwa einen Vertreter) präsentiert und nach ihrer Rückkehr einen Bezirk zugewiesen, der deutlich weniger Provision abwerfe.

Pikant: Die R+V-Versicherung bietet eine AGG-Police an, die laut Werbung auf der Homepage "umfassenden Schutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden" bietet.

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3 Kommentare

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Nachdem die damals erwartete Klagewelle im Rahmen gezielter Suche nach Verstößen gegen das AGG ausgeblieben zu sein scheint, scheint vorliegend ein Verstoß nicht ausgescchlossen. Fraglich bleib jedoch, ob die Schadensersatzhöhe substantiiert darlegbar ist und welche Rolle ein mögliches Direktionsrecht nach § 106 GewO spielt.

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Presseberichten zufolge ist der Schadensersatz von der Klägerin hochgerechnet worden: Differenz der erzielten Provisionen im alten und neuen Bezirk bis zum Rentenalter (die Klägerin ist Mitte 30, hat also noch rund 30 Jahre zu arbeiten). Da kommt man schnell auf eine sechsstellige Summe.

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Solche Fälle sind in der Realität eher der Normallfall als die Ausnahme - ich bin gespannt, welches Urteil ergehen wird. Und was danach geschieht.
...und ob dieser Fall auch nur ein Unternehmen beeindruckt, so dass es doch mal danach handelt.
Ich habe schon einen erwachsenen, akademisch gebildetetn Personalchef erlebt, der stocknüchtern war und allen Ernstes sagte: In unserem Unternehmen haben wir doch kein Problem mit dem AGG - wir haben doch ein ausgewogenes Verhältnis Männer zu Frauen von gut Halbe Halbe.
Nur das ganz entscheidende Kriterium war ihm komplett entgangen: Ob denn auch das Verhältnis der Leitenden in seiner Firma so aussieht - je zur Hälfte Männer und Frauen. Denn da sah es ganz anders aus: Keine einzige weibliche Führungskraft überhaupt, konnte seiner Firma aufbieten.
Der Mann hat echt Glück, dass er nicht in Norwegen lebt. Wo die Aufsichtsräte paritätisch besetzt besetzt werden müssen - oder?

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